OECD Automatischer Informationsaustausch und CRS (Insiderbericht 2018)
“Die guten Zeiten als die Banken Sie zu exquisiten Abendessen und exklusiven Nachtclubs einluden, sind heute endgültig vorbei. Heute besteht kein großer Unterschied mehr zwischen einer Kundenbefragung der Bank zu Steuerfragen und einem Polizeiverhör. Banken sind kraft Gesetz gezwungen, Sie auszuspionieren und zu denunzieren, sobald sich ein Verdacht auf Steuerhinterziehung erhärtet. Offshore-Strukturen bieten keinen Schutz der Privatsphäre mehr. Bei Steuerfragen handeln die Banken ähnlich wie Polizeistationen.”
„Unser Insider Report 2018 zeigt, wie Steuerhinterzieher den Automatischen Informationsaustausch (AIA) austricksen. Wir werden Ihnen bei der kriminellen Steuerhinterziehung nicht helfen. Wir werden Ihnen aber helfen, den AIA & CRS legal zu vermeiden oder den durch den AIA verursachten Schaden in Grenzen zu halten.“
Eine echte Story mit Financial Kidnapping: Wie der AIA das Leben von vermögenden Personen in Entwicklungsländern großen Gefahren für Leib und Leben aussetzt. Zu ihrer eigenen Sicherheit müssen vermögende Personen infolge den Auswirkungen des AIA ihren Life-Style ändern. Entweder müssen sie Leibwächter einstellen oder in eine sicherere Gegenden der Stadt umziehen, damit die Sicherheit für ihre Familienmitglieder bestehen bleibt. Das vom AIA ausgehende Risiko ist real. Korrupte Steuerbeamte verkaufen sensitive Kontoinformationen an Kriminelle. Der AIA sieht vor, dass Kontoinformationen unbesehen sogar mit sehr korrupten Ländern ausgetauscht werden.
Inhaltsverzeichnis
- Ihre Bank spioniert Sie aus – im Auftrag Ihrer Steuerbehörde
- Automatischer Informationsaustausch – Fakten & Listen
- Was ist der Common Reporting Standard (CRS)
- Automatischen Informationsaustausch vermeiden?
- Ausnahmen & Bewertungskriterien der OECD
- Wie Steuerhinterzieher ein Automatischer Informationsaustausch austricksen
- Schnellschuss-Lösungen und Risiken
- Absolute Vertrauenspersonen in der Familie
- Limited Liability Company in USA (LLC)
- Deutscher Steuerhinterzieher mit Bankkonto auf den Komoren
- Kontoeröffnung in Montenegro und Georgien
- Anlagen in Sachvermögen
- Zollfreilager
- Stiftungen und Trusts
- Mindestens 5 Gesellschafter/Aktionäre
- Die börsenkotierte Gesellschaft
- Wie kann Ihnen Caputo & Partners helfen?
- Ihr erster Schritt – zur Lösung Ihres Problems
1. Ihre Bank spioniert Sie aus – im Auftrag Ihrer Steuerbehörde
Mehr als 100 Länder haben sich verpflichtet, untereinander die Bankdaten ihrer Bürger auszutauschen. Ein Automatischer Informationsaustausch soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Wer aber am meisten austauschen wird, das ist die Schweiz. Die besten IT-Systeme der Welt für Banken entwickelt die Schweiz.
1.1 Die Schweiz ist der Honigtopf aller Länder der OECD
Die OECD hat mit dem OECD Common Reporting Standard (CRS) einen globalen Standard für den Automatischen Informationsaustausch (kurz „AIA“) definiert. Ein Automatischer Informationsaustausch ist seit dem 1. Januar 2017 Realität geworden. Dass ein Automatischer Informationsaustausch rückwirkend angewendet werden sollte, ist uns nicht bekannt. Seit dem 1. Januar 2017 sammeln Schweizer Banken systematisch die Bankdaten von Kunden, die in den 38 Vertragsstaaten (OECD CRS Länder) ihren steuerlichen Wohnsitz haben. Das inländische Bankgeheimnis gilt noch. Die Schweizer wollen es im Inland nicht abschaffen. Diese Daten sollen im September 2018 das erste Mal mit 38 Staaten ausgetauscht werden. Ein Automatischer Informationsaustausch 2018 kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Er kann höchstens noch verzögert werden.
„Ein erster Automatischer Informationsaustausch mit Daten gemäss OECD CRS Länder aus der Schweiz erfolgt im September 2018 mit 38 Staaten.“
(Stand Automatischer Informationsaustausch Länderliste: Januar 2018)
Das Schweizer Parlament hat im Dezember 2017 beschlossen, mit weiteren 41 OECD Länder zu kooperieren. Die Schweizer Banken werden ab dem 1. Januar 2018 bezüglich weitere 41 Staaten, darunter auch Hong Kong und Singapur, Kontoinformationen sammeln. Diese werden zum ersten Mal im September 2019 ausgetauscht werden. (Stand OECD Länder Liste: Januar 2018)
2. Automatischer Informationsaustausch – Fakten & Listen
2.1 Automatischer Informationsaustausch Schweiz – Länderliste
Andorra (01.01.2018)
Anguilla (01.01.2019)
(*3)
Argentina (01.01.2018)
Aruba [*8] (*3)
Australia (01.01.2017)
Bahamas [*4, *10] (01.01.2019)
Bahrain [*4, *10] (01.01.2019)
Barbados [*8] (01.01.2018)
Belize [*8] (01.01.2018)
Bermuda [*4] (01.01.2018)
Brazil (01.01.2018)
British Virgin Islands [*4] (01.01.2018)
Canada (01.01.2017)
Cayman Islands [*4] (01.01.2018)
Chile (01.01.2018)
China (People’s Republic) (01.01.2018)
Colombia (01.01.2018)
Cook Islands [*8] (01.01.2018)
Costa Rica [*8] (01.01.2018)
Curaçao [*8] (01.01.2018)
European Union [*5, *9] (01.01.2017)
Faroe Islands (01.01.2018)
Greenland (01.01.2018)
Grenada [*8] (*3)
Guernesey (01.01.2017)
Hong Kong [*6] (01.01.2018)
Isle of Man (01.01.2017)
Iceland (01.01.2017)
India (01.01.2018)
Indonesia (01.01.2018)
Israel (01.01.2018)
Japan (01.01.2017)
Jersey (01.01.2017)
Kuwait [*4, *10] (01.01.2019)
Liechtenstein (01.01.2018)
Malaysia (01.01.2018)
Marshall Islands[*4] (*7)
Mauritius (01.01.2018)
Mexiko (01.01.2018)
Monaco (01.01.2018)
Montserrat [*8] (01.01.2018)
Nauru [*4, *10] (01.01.2019)
New Zealand (01.01.2018)
Norway (01.01.2017)
Overseas municipalities of the NL (Bonaire, Saint Eustatius, Saba) [*10] (01.01.2019)
Panama [*8, *10] (01.01.2019)
Qatar [*4, *10] (01.01.2019)
Russia (01.01.2018)
Saint Kitts and Nevis [*8] (01.01.2018)
Saint Lucia [*8] (01.01.2018)
Saint Vincent and the Grenadines [*8] (01.01.2018)
San Marino (01.01.2018)
Saudi Arabia (01.01.2018)
Seychelles (01.01.2018)
Singapore [*6] (01.01.2018)
South Africa (01.01.2018)
South Korea (01.01.2017)
Turks und Caicos Islands [*4] (01.01.2018)
United Arab Emirates [*4] (*7)
Uruguay (01.01.2018)
*1 Die Geschäftsnummer für die Beratungen im Parlament.
*2 Inkrafttreten bedeutet, dass die dem AIA unterstellten Finanzinstitute Kontoinformationen ab dem 01.01.2017 oder 1.1.2018 von Steuerpflichtigen in den jeweiligen Partnerländern erheben. Diese Informationen werden im September 2018 bzw. September 2019 zum ersten Mal ausgetauscht.
*3 Diese Staaten erfüllen nicht die Anforderungen des AIA und haben die Einführung des AIA verschoben.
*4 Diese Staaten haben sich zu „ständigen nicht-reziproken Ländern“ erklärt. Sie werden Kontoinformationen auf lange Sicht bereitstellen, aber sie werden selbst keine Daten erhalten.
*5 Das bilaterale AIA-Abkommen mit der EU gilt für alle 28 EU-Länder und die AIA-Berichterstattung gilt auch für die Azoren, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, die Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique, Mayotte, La Réunion und Saint Martin.
*6 Die Schweiz hat bilaterale Abkommen mit Hongkong und Singapur zur Einführung des AIA für 2018/2019 unterzeichnet. Das Parlament muss noch über die Genehmigung der Vereinbarungen von 2018 debattieren.
*7 Diese Staaten haben ihre Meldungen noch nicht abgegeben. Die Aktivierung des AIA erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt.
*8. Diese Staaten müssen einen Aktionsplan entwickeln, der die Vertraulichkeit und den Datenschutz gewährleistet. Kein Datenaustausch wird vorher stattfinden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird Informationen nur unter Einhaltung eines zufriedenstellenden Datenschutzplans austauschen.
*9. Zypern und Rumänien müssen einen Plan für ausreichende Vertraulichkeit und Datenschutz umsetzen. Kein Datenaustausch wird vorher stattfinden.
*10. Die Zustimmung des Parlaments ist vorbehalten.
2.2 Europäische Länder, die nicht automatisch Informationen austauschen
- Armenia
- Belarus
- Bosnia and Herzegovina
- Georgia
- Holy See (Vatican City State)
- Kazakhstan
- Macedonia
- Moldova
- Montenegro
- Serbia
- Ukraine
Country | Participates in Exchange | Exchange Start Date | Bilateral Agreements |
---|---|---|---|
Andorra | Yes | September 2018 | 29 send / 29 receive |
Anguilla | Yes | September 2017 | 0 send / 38 receive |
Aruba | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
Bahamas | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
Belize | Yes | September 2018 | 0 send / 45 receive |
Bermuda | Yes | September 2017 | 0 send / 49 receive |
British Virgin Islands | Yes | September 2017 | 0 send / 48 receive |
Cayman Islands | Yes | September 2017 | 0 send / 49 receive |
Cook Islands | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
Curacao | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
Cyprus | Yes | September 2017 | 57 send / 57 receive |
Gibraltar | Yes | September 2017 | 55 send / 55 receive |
Guernsey | Yes | September 2017 | 51 send / 51 receive |
Isle of Man | Yes | September 2017 | 50 send / 50 receive |
Jersey | Yes | September 2017 | 51 send / 51 receive |
Liechtenstein | Yes | September 2017 | 51 send / 51 receive |
Macau | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
Malaysia | Yes | September 2018 | 47 send / 47 receive |
Monaco | Yes | September 2018 | 46 send / 46 receive |
Montserrat | Yes | September 2017 | 0 send / 44 receive |
Panama | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
Samoa | Yes | September 2018 | 0 send / 44 receive |
Seychelles | Yes | September 2017 | 40 send / 40 receive |
Turks and Caicos Islands | Yes | September 2017 | 0 send / 46 receive |
Vanuatu | Yes | September 2018 | 0 send / 0 receive |
2.4 Vollständige Liste der Jurisdiktionen, die nicht automatisch Informationen austauschen
- Afghanistan
- Algeria
- Armenia
- Aland Islands
- Albania
- American Samoa
- Angola
- Bangladesh
- Belarus
- Benin
- Bhutan
- Bolivia
- Bonaire, Saint Eustatius and Saba
- Bosnia and Herzegovina
- Botswana
- Bouvet Island
- British Indian Ocean Territory
- Burkina Faso
- Burundi
- Cambodia
- Cameroon
- Cape Verde
- Central African Republic
- Chad
- Cocos (Keeling) Islands
- Comoros
- Congo
- Congo, The Democratic Republic of the
- Cote D’Ivoire
- Cuba
- Djibouti
- Dominican Republic
- Ecuador
- Egypt
- El Salvador
- Equatorial Guinea
- Eritrea
- Ethiopia
- Falkland Islands (Malvinas)
- Fiji
- French Guiana
- French Polynesia
- French Southern Territories
- Gabon
- Gambia
- Georgia
- Guadeloupe
- Guam
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Heard Island and McDonald Islands
- Holy See (Vatican City State)
- Honduras
- Iran
- Iraq
- Jamaica
- Jordan
- Kazakhstan
- Kenya
- Kiribati
- Korea, Democratic People’s Republic of
- Kyrgyzstan
- Lao People’s Democratic Republic
- Lesotho
- Liberia
- Libya
- Macedonia
- Madagascar
- Malawi
- Maldives
- Mali
- Martinique
- Mauritania
- Mayotte
- Micronesia, Federated States of
- Moldova, Republic of
- Mongolia
- Montenegro
- Morocco
- Mozambique
- Myanmar
- Namibia
- Nepal
- New Caledonia
- Nicaragua
- Niger
- Nigeria
- Norfolk Island
- Northern Mariana Islands
- Oman
- Palau
- Palestinian Territory
- Papua New Guinea
- Paraguay
- Peru
- Philippines
- Pitcairn Islands
- Puerto Rico
- Reunion
- Rwanda
- Saint Barthelemy
- Saint Helena
- Saint Martin
- Saint Pierre and Miquelon
- Sao Tome and Principe
- Senegal
- Serbia
- Sierra Leone
- Solomon Islands
- Somalia
- South Georgia and The South Sandwich Islands
- Sri Lanka
- Sudan
- Suriname
- Svalbard and Jan Mayen
- Swaziland
- Syrian Arab Republic
- Taiwan
- Tajikistan
- Tanzania, United Republic of
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Tokelau
- Tonga
- Tunisia
- Turkmenistan
- Tuvalu
- Uganda
- Ukraine
- United States
- United States Minor Outlying Islands
- Uzbekistan
- Venezuela
- Vietnam
- Virgin Islands, U.S.
- Wallis and Futuna
- Western Sahara
- Yemen
- Zambia
- Zimbabwe
3. Was ist der Common Reporting Standard (CRS)
3.1 Definition
Der Common Reporting Standard ist ein Informationsstandard für den Automatischen Informationsaustausch von Kontendaten auf internationaler Ebene. Dieser Informationsstandard, abgekürzt CRS, wurde von der OECD definiert. Das Ziel der OECD ist: ein Automatischer Informationsaustausch soll die Steuerhinterziehung international bekämpfen.
Mit der Einführung des Common Reporting Standard (CRS) hat die OECD allen Banken der Signatarstaaten befohlen, alle Kunden auszuspionieren. Die spionierende Bank soll vertrauliche Daten der eigenen Kunden erheben und nach dem einheitlich definierten CRS der Steuerbehörde im eigenen Land automatisch und periodisch melden. Signatarstaaten sind diejenigen Staaten, die die Staatsversträge über ein Automatischer Informationsaustausch unterzeichnet haben. Die OECD nennt in ihrem Sprachgebrauch diese Signatarstaaten auch „Partnerstaaten“.
Automatischer Informationsaustausch ist ein jährliches Reporting von Kontodaten an das Finanzamt am Wohnsitz des Bankkunden.
Die nach CRS definierten Daten werden mittels einer IT-Plattform erfasst zwecks jährlicher Weiterleitung in automatisierter Form. Wenn Sie ein Bankkonto ausserhalb Ihres Wohnsitzlandes führen, dann leitet Ihre Bank im Ausland diese Daten jährlich an das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz weiter.
3.2 FATCA als Vorbild für die OECD
Die OECD stützt sich mit dem CRS auf ein ähnliches Datenformat wie das US-Steuerprogramm mit FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act). FATCA wird weltweit angewendet, um US-Steuerzahler ins Visier zu nehmen.
Um die enormen IT-Kosten der Banken zu beschönigen, hat die OECD die Banken darauf hingewiesen, dass sie ähnliche IT-Systeme wie für FACTA auch für ein Automatischer Informationsaustausch benützen sollen.
„Wenn Sie Kunde einer ausländischen Bank sind, die in einer der über 100 Partnerstaaten ihren Sitz hat, dann werden erstmals im September 2018 und danach jährlich Kontodaten automatisch an Ihr Finanzamt geliefert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Konto auf dem eigenen Namen oder im Namen einer Offshore Gesellschaft, eines Trusts oder einer Familienstiftung lautet.“
Strukturen wie Offshore Gesellschaften, Trusts oder Familienstiftungen schützen Sie nicht mehr vor einer Offenlegung.
4. Automatischen Informationsaustausch vermeiden?
Es liegt uns fern, Sie zur gezielten Vermeidung des Automatischen Informationsaustausches anzustiften. Wir geben keine Anleitung zur illegalen Umgehung von Gesetzen.
Nichtsdestotrotz gibt es im gesetzlichen Normenwerk der OECD und des CRS selber Szenarien und Situationen, die von der OECD und vom CRS bewusst ausgeklammert wurden. Genau diese Qualifikationsmerkmale dieser speziellen Szenarien und Situationen wollen wir Ihnen jetzt vorstellen und gemeinsam unter die Lupe nehmen:
4.1 Die Beteiligung von unter 25% am Gesellschaftskapital
Kontodaten einer ausländischen Gesellschaft werden an Ihr Finanzamt automatisch ausgeliefert, sofern Sie mehr als 25% der Anteile der Gesellschaft direkt oder indirekt über einen Nominee-Shareholder (treuhänderischer Aktionär) kontrollieren. Juristen unter Ihnen werden sich fragen, ob man hier den Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario) ziehen kann, dass bei einer Beteiligung von unter 25% keine Meldepflicht vorliegt. Wie schaut es dann aus?
Am Schluss kommt es allein darauf an, wie diese Normen in der Praxis seitens der ausländischen Banken angewendet werden. Wie werden diese Normen interpretiert? Nur die Zukunft wird uns definitiv zeigen, wie Ihre Bank im Ausland diese Regeln auslegt und umsetzt. Bis heute ist alles Theorie. Aufgrund unserer einschlägigen Erfahrungen gehen wir jetzt schon davon aus, dass es massive Unterschiede in der Umsetzung geben wird. Jedes Land und jede Bank wird den OECD CRS anders interpretieren und umsetzen. Wie gesagt, es kommt darauf an, wie die jeweilige Bank den Sachverhalt auslegt und qualifiziert.
4.2 Die operative Gesellschaft mit einer Betriebsstätte mit „aktiven Einnahmen“
Eine andere wichtige Ausnahme bilden Konten von ausländischen Gesellschaften, die einen nach kaufmännischer Art geführten Betrieb führen und nach Legaldefinition der OECD „aktive Einnahmen“ aus einem operativen Geschäftsbetrieb erzielen. Briefkastenfirmen fallen garantiert nicht darunter.
Auch hier gilt:
Letztendlich ist es Ihre Bank im Ausland, die entscheidet, wie streng diese Regeln in der Praxis ausgelegt und vor allem umgesetzt werden.
4.3 OECD Auslegeregelung für den Zweifelsfall: keine aktiven Einnahmen
Die OECD Staaten haben aber bereits eine Regelung für Zweifelsfälle aufgestellt. Anstatt den römisch-rechtlichen Grundsatz für die Lösung von Zweifelsfällen (im Zweifel die mildere Lösung, lat. in dubio mitius) zu befolgen, hat sich die OECD für das Gegenteil entschieden. Im Zweifelsfall muss von passiven Einnahmen ausgegangen werden. Die Daten werden im Zweifelsfall weitergeleitet. Im Zweifelsfall muss die ausländische Bank – ganz nach OECD Auslegung – nicht für die mildere, sondern für die strengere Lösung entscheiden. Diese OECD Auslegungsmaxime steht in diametralem Widerspruch zu einer römisch-rechtlichen Regelung für Zweifelsfälle, die sich in den letzten 2000 Jahren bewährt hat. Wenn es ums liebe Geld geht, werden 2000 Jahre alte Regeln zur korrekten Auslegung von Rechtsnormen außer Kraft gesetzt.
„Verbucht eine Gesellschaft AKTIVE Einnahmen, dürfen keine Kontodaten an das Finanzamt im Heimatland der Begünstigten ausgeliefert werden.“
Auslandsgesellschaft mit vorwiegend aktiven Einkünften, die operative Tätigkeiten im Land des Domizils der Gesellschaft ausüben (Active Non Financial Entity – NFE)
Hat eine Gesellschaft weniger als 50% passive Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Provisionen, Mieten) unterliegt sie nicht dem AIA und dem CRS. Diese aktive Gesellschaft muss im Domizilstaat auch Kunden haben, die im Domizilstaat ansässig sind. Sie braucht vor allem „Substanz“. Substanz im internationalen Steuerrecht bedeutet, dass schriftliche Mietverträge über Räumlichkeiten vorliegen, Mitarbeiter beschäftigt werden, die Sozialabgaben leisten. Unterlagen betreffend Sozialabgaben, Miet- und Arbeitsverhältnisse lassen sich als vorzügliche Beweismittel verwenden. Damit können Sie ohne Not den Beweis für die operative Tätigkeit der aktiven Gesellschaft antreten.
Important Alert:
„Die Bank im Ausland muss zweifelslos überzeugt sein, dass das Konto einer aktiven Gesellschaft gehört. Hat die Bank den minimalsten Zweifel die aktive Gesellschaft als „Active Non Financial Entity (NFE)“ zu qualifizieren, wird sie für Ihre Kontodaten ein Automatischer Informationsaustausch vorsehen.“
Eine aktive NFE ist beispielsweise eine Firma, die einen Restaurationsbetrieb, ein Reisebüro, eine Reparaturwerkstatt, ein Textilwarenhandel, ein Parking-Betrieb oder einen Hotelbetrieb führt.
Folgende Punkte qualifizieren eine „active NFE“ (keine Meldepflicht):
- Effektive Betriebsräumlichkeiten müssen der Firma zur Verfügung stehen
- Mitarbeiter müssen am Ort des Domizils tätig und angestellt sein
- Ortsübliche Lohnauszahlungen mit periodischen Sozialabgaben sind sehr wichtig
- Der operative Betriebsstätte-Charakter muss der Bank ohne Not bewiesen werden
- Das Geschäft soll einen lokalen Bezug haben mit lokaler Kundschaft
- Die wichtigsten Entscheidungen des Managements sollen auch am Domizil der Gesellschaft gefällt werden (schriftliche Sitzungsprotokolle mit Ort und Datum sind wichtige Beweismittel)
Wenn man Protokolle der Verwaltungsratssitzungen mit Ort und Datum ergänzt, soll darauf geachtet werden, dass der Ort mit dem Domizil übereinstimmt.
Diese Qualifikationsmerkmale stehen nicht expressis verbis (explizit) im Regelwerk der OECD zum Automatischen Informationsaustausch und zum CRS. Vielmehr handelt es sich hier um die üblichen Merkmale, wie in der Praxis des internationalen Steuerrechts der Charakter einer Betriebsstätte definiert wird. Im englischen Sprachraum spricht man von „Establishment“ (Betriebsstätte).
Nur wenn Sie die erwähnten Voraussetzungen mit Ihrer Firma erfüllen, können Sie es mit jedem Finanzamt und jeder Bank auf der Welt aufnehmen. Niemand kann bei Vorliegen obiger Voraussetzungen den Betriebsstätten-Charakter und somit das Vorliegen einer aktiven juristischen Person bestreiten (Active NFE).
Wenn Sie eine operative Firma aufbauen wollen, dann müssen Sie es richtig machen. Wenn Sie meinen, der Aufwand lohne sich nicht, dann müssen wir davon abraten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Kostenaufwand zu berechnen. Wir pflegen ein persönliches Beziehungsnetz zu Anwälten auf der ganzen Welt. Diese werden uns helfen, wenn wir mit Ihnen die Kosten berechnen.
Wie bereits gesagt, muss bei der ausländischen Bank der letzte vernünftige Zweifel beseitigt werden. Die Bank muss über jeden vernünftigen Zweifel hinaus überzeugt sein, dass es sich um eine aktive NFE Gesellschaft handelt, die ein Konto führt. Im Zweifelsfalle wird die Bank ihre Gesellschaft als „passive NFE“ einstufen und die Kontodaten melden. Ein Automatischer Informationsaustausch ist vorprogrammiert. Banken vermeiden Risiken. In einer heiklen Situation ist die Bank nicht mehr Ihr Freund und Helfer, sondern sie funktioniert wie eine Polizeistation, die Sie ausspioniert. Die Bank will Ihre Banklizenz nicht verlieren und wurde vom Staat als Spion für das Steueramt angeheuert. Gehen Sie deshalb davon aus, dass die ausländische Bank zuerst mit Facts & Figures überzeugt werden muss, bevor sie Ihre Firma als „active NFE“ qualifizieren wird. Sie wird sich bei der Qualifikation Ihrer Gesellschaft als „active NFE“ eher streng verhalten. Gehen Sie nicht von einem kulanten Verhalten der Bank aus. So gehen Sie sicher bösen Überraschungen aus dem Weg.
Wieso ist es immer mit Problemen verbunden, wenn Kontodaten meiner Firma an das Finanzamt gelangen? Wieso gibt es auch dann Probleme, wenn ich alle Steuern bezahlt habe?
Wenn Ihr Finanzamt von einem ausländischen Finanzamt mit Daten einer ausländischen Bank gefüttert wird, schaut die Datenweitergabe wie ein Tipp ans Finanzamt aus. Es sieht aus, wie wenn ein Land internationale Rechtshilfe an einem andern Land leistet. Mit der Datenweitergabe wird auch der ungute Beigeschmack weitergegeben, dass irgendetwas nicht stimmt.
Wie wir gesehen haben, berichtet die Bank nicht nur über Ihre Kontodaten, sondern die Bank im Ausland meldet, dass im Ausland eine passive Gesellschaft existiert, die natürlich auch passive Einkünfte erzielt. Das riecht stark nach eventueller Steuerhinterziehung. Ab sofort haben wir bei Ihrem Finanzamt Verdachtssituation. Es ist ein Generalverdacht entstanden.
Anders als eine betrogene Ehefrau, hat der Bericht einer ausländischen Bank objektiv ein sehr hohes Gewicht. In vielen Fällen genügt bereits ein Anruf einer betrogenen Ehefrau, um ein Krisensituation im Leben auszulösen, inklusive Anzeige, Hausdurchsuchung und strafrechtliche Ermittlungen. Was geschieht erst, wenn eine qualifizierte Meldung von einer Bank aus dem Ausland beim Finanzamt eintrifft?
Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass Sie die Gründung einer Auslandgesellschaft Ihrem Finanzamt melden und alle einkassierten Dividenden auch zu Hause versteuern. Ohne Zweifel wollen immer Sie diejenige Person sein, welche das Steuerruder fest in den Händen hält. Sie wollen aktiv Meldungen machen. Sie wollen die Kommunikation mit den Behörden steuern und im schlimmsten Falle wenige Zusatzfragen beantworten. Keinesfalls wollen Sie derjenige sein, der in einer Nacht- und Nebelaktion unerwartet morgens um 6 Uhr früh zum Staatsanwalt verschleppt wird und unvorbereitet die Fragen der Ermittlungsbehörden beantworten muss.
Abgesehen von diesen Ausnahmefällen, wo keine Meldepflicht entsteht, existieren weitere Qualifikationsmerkmale, die eine Meldepflicht und damit den Automatischen Informationsaustausch vermeiden.
5. Ausnahmen & Bewertungskriterien der OECD
5.1 Wo der Automatische Informationsaustausch nicht gilt
- Weniger als 50% des Umsatzes ist passives Einkommen (Dividenden, Zinsen, etc.)
- Die Gesellschaft ist an der Börse kotiert.
- Die Gesellschaft ist gemeinnützig
- Die Gesellschaft ist eine Organisation der Regierung
- Die Gesellschaft ist eine Holdinggesellschaft
- Die Gesellschaft ist ein Start-up, das weniger als 2 Jahre alt ist und noch keine Kunden hat.
- Die Gesellschaft erbrachte während den letzten 5 Jahren keine Finanzdienstleistungen
- Die Gesellschaft ist eine konsolidierte Finanzierungsgesellschaft
Die Eine-Million-Dollar-Frage ist:
5.2 Wie wird die ausländische Bank diese Kriterien der OECD auslegen und anwenden?
Die OECD überlässt Auslegungsfragen den Partnerstaaten und diese den jeweiligen Banken. Das Chaos mit den Fragen zum Interpretationssalat ist vorprogrammiert.
- Wie werden aktive und passive Gesellschaften interpretiert?
- Was ist eine Holding nach OECD-Auslegung?
- Wann gilt eine Gesellschaft als kotiert?
- Welche Börsen werden als solche anerkannt?
- Was ist ein Start-up?
Antworten zu diesen Fragen werden erst im Laufe der Zeit kommen.
5.3 Zukunft der Treuhänder, Nominee-Directors und Nominee-Shareholders?
Wenn es Ihnen darum geht, einem Ihrer Erben den Pflichtteil zu entziehen, den Besitz gegenüber gierigen Ehefrauen und aggressiven Gläubigern zu verschleiern, dann dürfen Sie weiterhin Treuhänder einsetzen.
„Was jedoch nie funktionieren wird, wenn Sie Treuhänder verwenden wollen, um ein Automatischer Informationsaustausch und den CRS auszutricksen.“
Der Durchgriff durch den Schleier der juristischen Person seitens der Banker macht die Treuhänder überflüssig. Aufgrund der strengen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, wird sich ein Treuhänder weigern, für Sie zu lügen. Er wird sich nie an Ihrer Stelle als wirtschaftlich berechtigte Person gegenüber den Banken ausgeben. Er macht sich dadurch strafbar.
5.4 Finanzdienstleistungsfirmen, Stiftungen und Trusts
Finanzdienstleistungsfirmen, Stiftungen und Trusts müssen sich wie Banken verhalten und die Namen der wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner) offen legen. Auch hier greift das Geldwäschereigesetz mit seinen drakonischen Strafen hart durch. Kein professioneller Trustee oder Stiftungsrat wird es wagen, den wirtschaftlichen Berechtigten Anonymität zu offerieren.
Hingegen sind Stiftungen und Trusts unter der Leitung von Einzelpersonen, die nicht in Finanzprodukte investieren und nur Immobilien halten oder operative Tätigkeiten ausführen, unter gewissen Umständen nicht dem Automatischen Informationsaustausch unterworfen. Die Auslegungsfragen sind noch nicht geklärt.
6. Wie Steuerhinterzieher ein Automatischer Informationsaustausch austricksen
Die folgenden Beispiele zeigen, wie ein Automatischer Informationsaustausch, inklusive CRS ausgetrickst wird. Wir sind gegen Steuerhinterziehung. Wir geben hier keine Anleitung, wie man den Automatischen Informationsaustausch mit über 40 Steuerschlupflöcher und Tricks umgehen kann. Vielmehr unterstützen wir legale Lösungen, die nicht angegriffen werden können.
Wenn wir einen Wohnsitzwechsel empfehlen, so ist das ein echter Wohnsitzwechsel. Am neuen Wohnsitz soll der Lebensmittelpunkt des Niedergelassenen entstehen.
„Wir sorgen dafür, dass der neue Wohnsitz, zum Beispiel gegenüber der Steuerbehörde oder gegenüber der Bank, ohne Not sofort dokumentiert werden kann. Wir geben Ihnen Ideen und helfen Ihnen dabei, wie Sie den Lebensmittelpunkt eindeutig und sicher dokumentieren können. Wir sorgen dafür, dass Sie beispielsweise im Yacht-Club, im Rotary Club oder in exklusive Privatclubs als Mitglied aufgenommen werden. So lässt sich ein neuer Lebensmittelpunkt leicht und unangreifbar dokumentieren.“
In der heutigen Zeit sind Menschen viel mobiler als früher. Wenn wir beispielsweise unser Golden Visa Italy Programm mit einer Pauschalsteuer von EUR 100‘000 empfehlen, transferiert unser Kunde effektiv seinen Lebensmittelpunkt nach Italien. Dieser Wohnsitzwechsel nach Italien ist nicht mit einem fiktiven Wohnsitz in Dubai zu vergleichen, den viele Anbieter als Zauberlösung anbieten, um ein Automatischer Informationsaustausch auszutricksen. Mit dem Wohnsitzwechsel nach Italien spart er gleichzeitig legal massiv Steuern, indem er nur EUR 100‘000 pro Jahr bezahlt. Das ganze Einkommen aus dem Ausland bleibt steuerfrei. Das Schöne dabei ist, dass er seine Konten im Ausland nicht der italienischen Steuerbehörde offen legen muss. Die italienische Steuerbehörde („Agenzia delle Entrate“) hat kein Interesse an eine Deklaration des Vermögens im Ausland, weil die EUR 100‘000 Pauschalsteuer alle Auslandseinkünfte abdeckt. Positiver Nebeneffekt ist dabei, dass nicht deklarierte Bankkonten und Vermögenswerte, die ausserhalb Italiens liegen, mit einem Schlag (ipso facto) legalisiert werden. Mithin verleiht Ihnen das seit letztem Jahr in Italien angebotene Golden Visa Programm den begehrten Non-Don-Status, der mit einer speziellen internationale Steuernummer dokumentiert wird.
„Alle Banken in OECD Länder freuen sich ungemein, wenn Sie Ihre neue internationale Steuernummer mit Non-Dom Status präsentieren. Wer einen Non-Dom-Status hat, zahlt für sein im Ausland generiertes Einkommen keine Steuern. Dieses Programm lohnt sich für jeden Unternehmer mit mindestens EUR 400‘000 Einkommen pro Jahr.“
Mit dieser Lösung bekämpft man nicht das System des Automatischen Informationsaustausches. Vielmehr ist man Teil vom System. Man schwimmt mit dem Strom und erzielt trotzdem die erhoffte Wirkung und übertrifft diese sogar.
6.1 Schnellschuss-Lösungen und Risiken
Nichtsdestotrotz:
„Es gibt Situationen im Leben, wo man schnell reagieren muss.“
Viele schiessen aus der Hüfte und stürzen sich – ohne sich beraten zu lassen – in eine nicht durchdachte Lösung. Mit einer einwöchigen Gruppenreise nach Dubai verschaffen sich viele eine Lösung, die beim Steueramt zuhause bereits bekannt ist. Anstatt den Schaden zu begrenzen, macht man ihn dadurch nur noch grösser. Schnellschüsse können Millionen-Schäden verursachen – im Nu. Wir raten von solchen Schlaumeier-Lösungen ab. Bekommt das Finanzamt Wind davon, müssen Sie mit einem Strafverfahren wegen Steuerbetrug rechnen.
Aus gut informierten Kreisen wissen wir nicht nur, dass das Finanzamt bestens über diese Gruppenreisen nach Dubai informiert ist. Vielmehr haben sich schon Behörden aus gewissen OECD Ländern bereits mit den Behörden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) getroffen. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit wurde bereits mit dem Austausch diplomatischer Noten signalisiert.
Bitte beachten Sie, dass wir bei folgenden Schnellschuss-Lösungen nur reduziert helfen können.
„Wir können bei der illegalen Steuerhinterziehung nicht helfen. Wir helfen aber gerne, wenn es darum geht, den Schaden legal in Grenzen zu halten.“
Trotzdem wollen wir Ihnen diese Lösungen nicht vorenthalten. Mithin erzählen wir Ihnen echte Fallbeispiele aus dem Tagesgeschäft.
Es liegt uns viel daran, diese komplexe Thematik mit Bildern und einfachen Worten zu illustrieren und leicht verständlich zu machen. Das gleiche Anliegen verfolgen wir mit Hilfe unserer Videos auf unserem YouTube-Kanal. Die über 1000 registrierten Mitglieder aus der ganzen Welt beweisen uns mit ihrer Treue zum YouTube Channel, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.
Dort erläutern wir mit einfachen Worten komplexe Zusammenhänge. Wir wollen dieses Wissen nicht nur Intellektuellen und juristisch-geschulten Lesern vorbehalten. Vielmehr wollen wir dieses wichtige Allgemeinwissen dem breiten interessierten Publikum zugänglich machen – und dies möglichst einfach.
6.2 Absolute Vertrauenspersonen in der Familie
Sie müssen eine absolute Vertrauensperson in der Familie haben. Diese darf nicht in einem AIA Partnerstaat leben. Sie darf auch nicht in einem AIA Partnerstaat leben, der Auslandeinkünfte nicht besteuert (Bsp. Irland, Malta, Italien Flat Tax – Länder mit privilegiertem Non-Dom-Tax-Regime). Eine Person, welche die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf Gesellschafter und Organ Ihrer Auslandsgesellschaft oder Ihrer Offshore Gesellschaft werden. Sie dürfen unter keinen Umständen nicht als Zeichnungsberechtigter, nicht als Organ und nicht als Beneficial Owner erscheinen. Die absolute Vertrauensperson könnte Ihnen aber die Login Details und den TAN-Generator für das Online Banking des Firmenkontos übergeben.
Es darf kein schriftlicher Vertrag existieren, der auf ein Treuhandverhältnis hindeutet – auch keine „Side-Letter“. Damit erweisen Sie sich einen Bärendienst. Taucht nämlich ein solches Schriftstück später unerwartet in einem Verfahren auf, könnten Sie damit den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen. Das ist illegal. Sie schießen ein Eigengoal. Das Vermögen gehört ganz offiziell der Vertrauensperson – und zwar auch vor dem Gericht und auch im Erbfall. Solche starken und absoluten Vertrauensverhältnisse sind im internationalen und legalen Geschäftsleben fast nicht anzutreffen. Kriminelle Organisationen, die auf Familienbande beruhen, brauchen solche absolute Vertrauenspersonen, um illegal erworbene Vermögenswerte zu halten und zu verwalten. Wer aber dieses absolute Vertrauensverhältnis bricht, zahlt dafür mit dem höchsten Preis – mit seinem Leben. Wir raten davon ab. Die Erfahrung zeigt, dass Vertrauensverhältnisse oft brechen, wenn es ums liebe Geld geht.
6.3 Limited Liability Company in USA (LLC)
Gesellschaften in den USA können so gestaltet werden, dass diese keine Steuern zahlen. Die USA sind kein Partnerstaat des AIA. Konten von LLC in den USA sind nicht meldepflichtig und unterstehen nicht dem AIA. Niemand kann aber vorher sehen, wie dies in Zukunft aussehen wird. Diese Lösung ist unseres Erachtens mit Vorbehalt zu würdigen.
6.4 Deutscher Steuerhinterzieher mit Bankkonto auf den Komoren
Vor allem viele Entwicklungsländer haben nicht die technischen und finanziellen Ressourcen, um ein Automatischer Informationsaustausch umzusetzen. Die OECD nimmt darauf Rücksicht. Wer einen Verlust verkraften kann, könnte auf die Idee kommen, in einem solchen Land ein Konto zu eröffnen. Leider sind böse Überraschungen vorprogrammiert.
Ein deutscher Steuerhinterzieher hat sein ganzes nichtdeklariertes Geld verloren. Er kam zu uns mit dem Auftrag, das Geld zurück zu holen. Wir haben Hilfe angeboten unter der Voraussetzung, dass wir zuerst das Geld zurückholen und er uns auch zur Selbstanzeige beauftragt. Er willigte ein.
Er hatte bei einem weltweit sehr bekannten Corporate Services Provider in Genf (SFM Corporate Services AG) eine Offshore Gesellschaft gekauft. Diese Firma betreibt im Internet massiv Werbung. Sie ist entsprechend bekannt. Gemäß Darstellung des Kunden haben Angestellte dieser Firma dem Steuerhinterzieher eine Bank auf den Komoren empfohlen, wo er seine 750‘000 EUR auch hinschickte.
Nach den ersten Paar Anrufen auf Telefonnummern, die uns der Kunde zur Verfügung stellte, wechselten sich russische Telefonistinnen ständig ab. Warum beantworten bei Banken auf den Komoren russische Telefonistinnen die Telefonanrufe, fragten wir uns. Plötzlich funktionierte der ganze Telefonbetrieb nicht mehr. Die Ansprechpersonen, das Konto und die Bank hatten sich allesamt in Luft aufgelöst.
Wir vermuten, dass die Betrüger unseres Kunden einen Callcenter aus Russland engagiert hatten. Die Telefonistinnen waren vermutlich beauftragt, sich als Bankmitarbeiterinnen auszugeben. Weitere Abklärungen hatten ergeben, dass auf den Komoren gar keine Banken für ausländische Privatkunden existieren. Auf den Komoren gibt es nur eine einzige Bank. Diese gehört der Regierung. Versuche mit Einschreiben an die Regierung der Komoren blieben unbeantwortet.
Wir haben mit dem Kunden mögliche Strategien besprochen, um gegen die Firma in Genf, die SFM Corporate Services AG rechtlich vorzugehen. Gemäss Instruktion des Kunden hatte diese Firma in Genf die „Bank“ auf den Komoren zur Kontoeröffnung empfohlen. Der Compliance Officer der Firma in Genf bestritt, diese Bank empfohlen zu haben. Er hatte aber Verständnis, dass wir uns für den Kunden einsetzten. Der Compliance Officer half uns mit seinen internen Abklärungen. Auch er wollte der Sache auf dem Grund gehen und in Erfahrung bringen, wie es zu dieser Empfehlung kommen konnte. Selbst die Direktorin der SFM Corporate Services AG setzte sich für uns ein. Alle Abklärungen blieben leider ohne Erfolg.
Aufgrund der Schwarzgeldsituation machte der Kunde einen Kurswechsel. Er wollte keine rechtlichen Schritte mehr einleiten. Er wollte auch keinen Druck auf die Firma in Genf mehr ausüben. In einem rechtlichen Verfahren muss man sich exponieren und Risiken eingehen. Darum hat sich der Kunde entschlossen, sein Schwarzgeld definitiv abzuschreiben. Trotzdem haben wir ihn auf die geplante Selbstanzeige angesprochen. Er wollte davon nichts wissen. Er hat den Kontakt mit uns definitiv abgebrochen. Ein Jahr später sind wir in Zusammenhang mit einem andern Fall wieder auf eine der russischen Telefonistinnen gestoßen. Sie sagte uns, dass sie für eine Bank in Litauen tätig sei. Sie gab sich als Bankangestellte einer Bank in Litauen aus, obschon sie in Sachen Banking nicht Bescheid wusste.
6.5 Kontoeröffnung in Montenegro und Georgien
Wer Länder sucht, die keine Verträge als Partnerstaaten für ein Automatischer Informationsaustausch unterzeichnet haben, ist mit ausgesuchten Banken in Montenegro und Georgien gut bedient. Banken in Entwicklungsländer wie die Banken auf den Komoren Inseln sind untauglich.
Es gibt aber eine ganze Reihe wichtiger Gründe, wieso man Bankbeziehungen – aus durchaus legitimen Gründen – eben doch geheim halten will.
Legitime Gründe für ein geheimes Konto – auch im Zeitalter der Transparenz:
- aggressive Gläubiger
- enttäuschte Ehefrauen
- missgünstige, pflichtteilsgeschützte Erben
- Prozessrisiko mit alten Geschäftspartnern
- Konkurrenz- oder Krisensituationen im Geschäft
- Entführungsrisiko
- Asset Protection
- und viele andre rechtschaffene Gründe, die früher Schweizer Banken reich gemacht haben
Montenegro im Balkan und Georgien am Kaukasus machen bei Automatischer Informationsaustausch nicht mit. Sie haben auch nicht vor, es in naher Zukunft zu tun. Ausgewählte und ausgerichtete Banken (für kleinere Summen) liefern sehr professionelle Dienstleistungen, die wir in Zusammenarbeit mit unseren Kunden erprobt haben.
In diesen zwei Ländern besorgen wir Ihnen Kontoeröffnungen, inklusive Kreditkarten. Sie können dank den Kreditkarten Ihr Geld bequem am Automaten abholen. Wir gehen allerdings davon aus, dass Sie die Erträge beim Finanzamt regulär versteuern. Keinesfalls wollen wir uns wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen.
6.6 Anlagen in Sachvermögen
Eine Offshore Gesellschaft, die physische Vermögenswerte erwirbt, verwaltet und verkauft, wird als eine „active NFE“ qualifiziert. Ein Automatischer Informationsaustausch mit Common Reporting Standard CRS kommt nicht in Frage.
Physische Sachvermögen sind:
- Edelmetalle, wie Gold, Platin, Silber, Palladium
- Immobilien
- Yachten
- Privatjet
- Seltene Erden
- Gemälde und andere Kunst
- Historische Münzen
- Historische Schriftstücke
Gesellschaften, die keine Wertpapiere und keine andere Investmentprodukte verwalten, sind nicht meldepflichtig.
6.7 Zollfreilager
Zollfreilager sind Zolllager für nicht versteuerte und nicht verzollte Waren. Sie sind nicht dem AIA und dem Common Reporting Standard (CRS) unterworfen. Im Zollfreilager können physische Vermögen steuerfrei eingeführt, gelagert, gekauft und verkauft werden.
6.8 Stiftungen und Trusts
Stiftungen und Trusts, die vorwiegend aktive Einkünfte erzielen (über 50% des Umsatzes) und von einer natürlichen Person geleitet werden, sind nicht dem Automatischen Informationsaustausch AIA und dem Common Reporting Standard CRS unterworfen.
6.9 Mindestens 5 Gesellschafter/Aktionäre
Sofern ein Gesellschafter unter 25% der Anteile an eine Gesellschaft besitzt, ist kein Automatischer Informationsaustausch mit CRS vorgesehen. Wie anfangs erwähnt, die Bank muss darüber informiert und dokumentiert werden. Die Bank hat einen breiten Ermessensspielraum, ob sie eine Gesellschaft meldet oder nicht. Im Zweifelsfalle setzt die Bank den CRS um und meldet die Kontodaten. Denkbar wären als Gesellschafter die Familienmitglieder einer Familie mit 5 oder mehr wirtschaftlich Berechtigten („Ultimate Beneficial Owner“). Noch besser ist, wir hängen die Company als underlying company an einen Trust auf, so dass der Trust die Company haltet.
6.10 Die börsenkotierte Gesellschaft
Eine börsenkotierte Gesellschaft untersteht nicht dem Automatischen Informationsaustausch und dem CRS. Wenn Sie Ihre Gesellschaft an die Börse bringen wollen, müssen Sie mit mehreren Hunderttausend EUR rechnen. Auch hier besteht Rechtsunsicherheit. Welche Börse wird als Börse von der OECD anerkannt? Viele Auslegungsfragen werden erst in Zukunft beantwortet.
7. Wie kann Ihnen Caputo & Partners helfen?
Wir unterstützen Sie gerne, wenn ein Automatischer Informationsaustausch mit dem Common Reporting Standard CRS Ihr Problem ist.
Wir beraten Sie insbesondere bei der Schadensbegrenzung – infolge AIA und CRS.
Wir verhandeln für Sie mit Banken, Trust Companies, Registered Agents, Treuhändern und Vermögensverwaltern auf der ganzen Welt.
Wir vertreten Sie bei internationalen Administrativverfahren in Steuersachen, bekannt unter der Bezeichnung: Mutual Administrative Assistance in Tax Matters.
Wir vertreten Sie auch bei internationalen Rechtshilfeverfahren in Strafsachen, eingefrorenen Vermögenswerten (Bankkonten, Grundbuchsperre) und beim Verhindern von Editionsverfahren für Bankkontounterlagen:
- Steuerbetrug
- Geldwäsche
- Carousel Fraud
- VAT-Fraud
- Kursmanipulation
- Bump & Dump
- Frontrunning
- Scalping
- Parallelrunning
- Verfahren mit der US Securities and Exchange Commission (SEC)
- Insiderhandel
- Internationale Korruption
- Influence Peddling
- Untersuchung bei internationalen Kompensationsgeschäften
- Politically Exposed Person (PEP-Accounts)
- OFAC Sanctions
- Embargo etc.
Wir helfen Ihnen vor Ort mit den Banken in der Schweiz. Dank unserem internationalen Beziehungsnetz sind wir in der Lage auch mit Banken in der Karibik und anderen Offshore Locations zu verhandeln.
Wir pflegen exzellente Beziehungen zu den besten Steurer-Anwälten in den USA, die eng mit dem US Department of Justice und dem IRS verknüpft sind, aber gleichzeitig auch die von Schweizer Banken benutzten Offshore Strukturen kennen. Anwälte in USA, die beide Rechtssysteme kennen, sind selten zu finden.
Wir haben mehrere Schweizer Ex-Banker in den USA aus dem Schlamassel gezogen. Sie sind froh, dass sie nicht mit dem drakonischen US-Strafrecht in Konflikt getreten sind. Sie hatten früher US-Personen (=Steuerhinterzieher) auf amerikanischen Boden überzeugt, ihre steuerneutralen Gelder bei Schweizer Banken zu bunkern. Sie sind uns heute noch dankbar.
Wir haben über 400 Kunden geholfen, ihr Millionen-Vermögen mit Hilfe der Selbstanzeige zu legalisieren. Diese Verfahren sind bekannt unter dem Namen: Offshore Voluntary Disclosure Program (OVDP).
Wir unterstützen Sie bei der Verlegung des Wohnsitzes nach Italien, Malta, Zypern, Irland über ein Golden Visa Programm mit der Flat Tax Option.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Strategien, um sicher Steuern zu sparen und den Schaden zu mindern.
8. Ihr erster Schritt – zur Lösung Ihres Problems
Machen Sie den ersten Schritt. Fangen Sie jetzt an, Ihr Problem zu lösen.
Eins kann ich Ihnen jetzt schon garantieren:
“Sie werden sich nach einem Gespräch mit mir, Enzo Caputo, viel besser fühlen. Steuerprobleme verhalten sich nicht wie guter Wein, der mit dem Alter besser wird. Der Anfang jeder Problemlösung ist das Beratungsgespräch. Machen Sie es jetzt.”
Wir führen Beratungsgespräche am Telefon auf Reservation oder persönlich vor Ort in unseren Büros am Paradeplatz in Zürich, Schweiz.
Unsere Garantie an Sie: Es ist nie zu früh, aber oft zu spät.
Rufen Sie jetzt an und buchen einen Termin.