Nachrichtenlose Vermögen & Konten – Leitfaden & Tipps vom Experten

„44 Millionen CHF bei Schweizer Banken suchen einen Nachfolger“

  • Wir helfen Ihnen, das nachrichtenlose Bankkonto zu ermitteln und zu finden, nach dem Sie suchen
  • Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Ihr Vermögen gegenüber Schweizer Banken zu formulieren
  • Wenn wir das Bankkonto Ihrer Vorfahren geortet haben, werden wir Ihnen helfen, es auf Ihren Namen zu übertragen
  • Nachrichtenlose Konten: Wir helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit allen Begünstigten
  • Nachrichtenlose Vermögen sind hauptsächlich Bankkonten und Schließfächer
  • Zusammen mit Ihnen übertragen wir Ihre Vermögenswerte auf Ihren Namen bei der alten Bank oder bei einer beliebigen erstklassigen Privatbank
  • Wir haben mittlerweile für unsere Klienten über 100 nachrichtenlose Konten bei Schweizer Banken erfolgreich transferiert

Viele unserer Kunden beauftragen den Bankenombudsmann, bevor sie sich an uns wenden. Wenn Sie mit dem Ombudsmann nicht erfolgreich waren, kommen Sie zu uns. Wir kennen die Schweizer Private Banking Branche sehr gut. Wir kennen viele Banker persönlich.

Wenn Sie nachrichtenlose Konten suchen, sollten Sie wissen, welche Bank absorbiert, fusioniert, liquidiert oder welche Assets, von welcher Bank übernommen wurden. Übernahmen, Fusionen und Liquidationen führen dazu, dass alte Bankkonten von anderen Banken mit neuen Namen geführt werden. In vielen Fällen ist es entscheidend, die Geschichte der Banken in der Schweiz zu kennen, um erfolgreich herrenlose Konten zu orten.

Wir kennen Banker, die vor 20 Jahren tätig waren und bedeutende Umwälzungen in der Bankenlandschaft persönlich miterlebt haben. Das historische Wissen der Banker zu den damaligen Umständen und Begebenheiten kann den wertvollen Hinweis liefern, der über den Erfolg oder den Nichterfolg der Kontoausforschung entscheidet.

Dieser Leitfaden erläutert Gesetze, Regeln und Richtlinien für nachrichtenlose Vermögen und Konten. Wenn Sie Ihre Schatzsuche nach nachrichtenlose Konten mit Erfolg krönen wollen, dann müssen Sie die folgenden Spielregeln kennen.

1. Was versteht man unter „Nachrichtenlose Konten bzw. Nachrichtenlosen Vermögen“?

Wenn zwischen der Bank und dem Kunden für einen Zeitraum von 10 Jahren kein Kontakt besteht, gilt das Bankkonto als nachrichtenloses Bankkonto. Aufgrund interner Regeln der meisten Schweizer Banken sind die Banker verpflichtet, den Kunden mindestens einmal pro Jahr zu kontaktieren.

Die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche wird immer strenger und verlangt eine rigorose Anwendung der „Know Your Customer“ Regeln (KYC-Rules). Eine strengere Implementierung der KYC-Regeln erfordert einen häufigeren Kontakt mit dem Kunden, um mehr aktuelle Informationen über das Geschäft, den wirtschaftlichen Hintergrund, die Quelle und die Geschichte der Vermögenswerte zu sammeln.

Als das Schweizer Bankgeheimnis noch stark war, wurden die KYC-Regeln und Anti-Geldwäsche-Gesetze nicht streng eingehalten, wie dies heute der Fall ist.

Es gibt viele Gründe, warum ein Bankkonto nachrichtenlos werden kann:

  • neuer Wohnort
  • Viele Wohnsitzwechsel wurden bei den Banken nicht dokumentiert
  • Umzug in ein fremdes Land
  • Vermögenswerte, die den Erben oder dem Ehepartner nicht bekannt sind
  • Tod des Kontoinhabers
  • Liquidation eines Unternehmens
  • Ausbruch einer Revolution oder Krieg
  • Schweizer Bankkonten wurde vielfach geheim gehalten wegen Schwarzgeldproblemtatik

Es ist ein häufiges Phänomen, dass Kunden die Existenz von Bankkonten vergessen, die sie nicht mehr benötigen. Oft werden diese nicht geschlossen und einfach vergessen. Besitzer von steuerneutralen Vermögenswerten haben die Eröffnung eines Bankkontos geheim gehalten.

Die Liste der möglichen Ursachen ist lang, aber zwei Fakten bleiben:

  • Das Konto wird schließlich als nachrichtenlos eingestuft
  • Nach einer gewissen Zeit werden herrenlose Konten Eigentum des Staates

In der Schweiz wurden die Gesetze zu den nachrichtenlosen Bankkonten überarbeitet. Seit 1996 werden nachrichtenlose Vermögen gesammelt und zentralisiert. Das rechtliche Umfeld in der Bankenwelt fordert Transparenz. Skandale haben den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Schweizer Banken angekratzt. Schweizer Bankkonten wurden mit den Nazis und den Opfern des Holocaust in Verbindung gebracht. Die Schweizer Banken mussten handeln und klare Regeln aufstellen. Dadurch können Kontoinhaber oder berechtigte Personen ihre Beziehung zur Bank wiederbeleben und auf nachrichtenlose Vermögenswerte zugreifen.

2. Gesetzliche Grundlagen für die Behandlung nachrichtenloser Bankkonten

Gesetz, Verordnung und Richtlinien für nachrichtenlose Vermögen

Es gibt 3 rechtliche Grundlagen, die nachrichtenlose Vermögen regulieren:

  1. Das Bankengesetz (BG)
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19340083/index.html
  2. Die Bankenverordnung (BV)
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20131795/index.html
  3. Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBV)

Diese rechtlichen Grundlagen sind allgemein verbindlich. Ihre Bestimmungen werden zusammen verwendet, um nachrichtenlose Vermögenswerte zu regulieren.

3. Wie lange dauert es, bis ein Bankkonto nachrichtenlos wird?

3.1. Legaldefinition

Nachrichtenlose Konten gemäß Art. 45 der Bankenverordnung (BO)
(Verordnung über Banken und Sparkassen, Art. 45)

„Wenn ein Jahrzehnt ohne Kontakt mit dem Kunden vergeht – trotz Bemühungen der Bank, den Kunden zu kontaktieren – gilt das Konto als nachrichtenlos. Das Jahrzehnt beginnt mit dem letzten dokumentierten Kontakt mit dem Kunden.“

3.2. Aber was wird vom Gesetz überhaupt als „Kontakt“ qualifiziert?

Die Richtlinien des SBV bieten eine detaillierte Erklärung. Als Kontakt gilt jedes Zeichen der Kommunikation im Auftrag des Kunden, insbesondere „jede Nachricht oder Anweisung“. Folglich würde ein Mangel an Kontakt oder Kommunikation mit dem Kunden festgestellt werden, wenn beispielsweise die Post zurück kommt, elektronische Korrespondenz ohne Antwort bleibt oder versuchte Telefonanrufe fehlschlagen. Keine Kontobewegung wurde vom Kunden initiiert. Schließfächer wurden seit einem Jahrzehnt nicht mehr aufgesucht.

Mithin könnte die Kommunikation von Einzelpersonen ausgehen:

Vom Kontoinhaber selbst, von den Organen einer juristischen Person, gesetzliche Vertreter, im Fall des Todes einer natürlichen Person ihre Erben, ein Erziehungsberechtigter, ein Bevollmächtigter zur Verwaltung der Finanzen des Kontoinhabers oder jede andere Person, die eine Genehmigung besitzt oder Anspruch auf das Konto hat.

Ein „Kontakt“ wird durch Maßnahmen im Auftrag eines Begünstigten ausgelöst. Jegliche Änderung der Konten, die vom System vorgenommen wird (z. B. Zinsen, die in den Sparkonten hinzugefügt wurden) oder von der Bank, um bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Kontenerhaltung zu decken, zählen nicht als „Kontakt“.

4. Folgen der Nachrichtenlosigkeit

4.1. Unterschiede je nach Wert der Vermögenswerte?

„Wenn der Kontakt mit dem Kunden verloren geht, wird die Bank alles machen, um die Verbindung wieder zu aktivieren. Alle Bemühungen führen zu keinem Kontakt. Das Fehlen jeglicher Kommunikation mit dem Kunden für ein Jahrzehnt wird dokumentiert. Die Versuche der Bank müssen mit einer Aktennotiz dokumentiert werden. Erst danach werden die Vermögenswerte als nachrichtenlos qualifiziert.“

Das Gesetz unterscheidet zwischen:

  • a) Vermögenswerte mit einem Wert von mindestens 500 CHF
  • b) Vermögenswerte mit einem Wert von weniger als 500 CHF

4.2. Warum ist der Grenzwert von 500 CHF wichtig?

Der Grenzwert von 500 Franken muss sich auf das ganze nachrichtenlose Vermögen des Kunden beziehen. Die Nachrichtenlosigkeit bezieht sich auf den Kunden und nicht auf die vertragliche Beziehung mit der Bank. Schließfächer mit einem Wert von 500 CHF oder höher, gehören in die erste Kategorie. Wenn der Wert ihres Inhalts weniger als 500 CHF beträgt, kommt die zweite Kategorie zum Zug. Kann der Inhalt ihres Wertes jedoch nicht sofort berechnet werden, so gelten sie als „Schließfach mit unbekanntem Wert“ und gehören zur ersten Kategorie.

Sobald der Wert 500 CHF übersteigt, muss sich die Bank zwingend von Gesetzes wegen (Lat. ius cogens: zwingendes Recht) um nachrichtenlose Vermögen kümmern. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag mit der Bank längst aufgelöst wurde.

Nachrichtenlose Konten mit einem Wert von mindestens 500 CHF sind gesetzlich einer zentralisierten Benachrichtigung unterstellt. Alle Daten müssen zentral gesammelt werden. Der Bankenombudsmann führt das offizielle Zentralregister für nachrichtenlose Vermögenswerte.

5. Der Schweizer Bankenombudsmann führt das Zentralregister für nachrichtenlose Konten

Die Banken müssen alle Informationen bezüglich herrenlose Konten an eine zentrale Datenbank übermitteln. Dieses Zentralregister ist nur für den Schweizerischen Bankenombudsmann zugänglich. Die Daten verbleiben für 50 Jahre im Zentralregister.

Wenn der Kontoinhaber oder ein anderer Begünstigter seine Ansprüche erfolgreich anmeldet, wird die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Bankinstitut wiederhergestellt.

6. Veröffentlichung von nachrichtenlosen Bankkonten

Allerdings können 50 Jahre nach dem Eintreten der Nachrichtenlosigkeit (also 60 Jahre nach der letzten Kommunikation mit dem Kunden) vergehen, ohne dass ein Kontakt hergestellt wird. Wenn keine Ansprüche gestellt wurden, wenn alle Anträge sich als erfolglos erwiesen haben, dann müssen die nachrichtenlosen Vermögen auf einer elektronischen Online-Plattform veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung versucht, die Kontoinhaber oder andere berechtigte Personen zu finden (Artikel 37m BA, Artikel 49 BO).

Nach der Veröffentlichung können potenzielle Begünstigte Anträge stellen und Ansprüche geltend machen. Dazu haben sie ein Jahr Zeit. Das Jahr beginnt mit der Veröffentlichung der kontobezogenen Informationen.

Wenn nach dieser Jahresfrist keine Ansprüche gestellt werden, werden die Vermögenswerte liquidiert und automatisch an die Eidgenössische Finanzverwaltung weitergeleitet. Es erfolgt keine zusätzliche Veröffentlichung.

7. Was sind Ihre Rechte als Begünstigter?

Für den Zeitraum von 60 Jahren, von der letzten Kommunikation mit dem Kunden bis zur endgültigen Übermittlung an die Eidgenössische Finanzverwaltung, bleiben die Rechte des Kontoinhabers oder eines anderen Anspruchsberechtigten unberührt bestehen.

7.1. Sparkonten
Sparkonten werden beibehalten und zu marktkonformen Konditionen verzinst.

7.2. Wertpapierdepotkonten
Wertpapierdepotkonten werden auch beibehalten und im Interesse des Kunden investiert.

7.3. Schließfächer
Schließfächer werden beibehalten. Sie werden nur geöffnet, um die Werterhaltung ihrer Inhalte zu gewährleisten oder weil der Inhalt dazu dienen könnte, die Begünstigten ausfindig zu machen.

8. Was sind die Pflichten der Bank?

Die Bank muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Kunden zu schützen:

  • a) Sie hat sich zu bemühen, den Kontakt zum Kunden wieder zu aktivieren. Frühere Wohnadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern müssen überprüft werden. Alle verfügbaren Mittel sollen verwendet werden, um den Kontakt herzustellen. Vielfach erteilen die Banken Mandate an externe Firmen, die Erfahrung mit dem Aufspüren von Personen haben.
  • b) Die Bank muss alle Anstrengungen dokumentieren.
  • c) Die Bank muss unter Umständen Sicherheitsmaßnahmen gegen Dritte ergreifen und sicherstellen, dass nur die berechtigten Antragsteller Zugang zu den Konten erhalten.
  • d) Die Rechte der Begünstigten bleiben auch bei einer Fusion oder Konkurs der Bank erhalten (Artikel 37I BA).
  • e) Die Bank darf herrenlose Konten nutzen, um die Kosten für die Kontaktaufnahme mit dem Kunden zu decken.

Übersteigen die Kosten der Vermögensverwaltung den Wert des Bankkontos, so hat die Bank das Recht, den Vertrag zu kündigen und das Konto zu schließen. Die Bank darf den Aufwand für den Erhalt des Vermögens in Rechnung stellen.

„Nach der Übergabe der Vermögenswerte an die Eidgenössische Finanzverwaltung gilt der Liquidationsprozess als abgeschlossen. Der Kunde verliert alle Rechte in Zusammenhang mit dem Konto (Artikel 57 BV).“

9. Recht des Kunden auf Bankgeheimnis und auf Datenschutz?

Der Schutz der Kundendaten bleibt die oberste Priorität. Die Bank wird alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und sicherstellen, dass nur berechtigte Antragsteller Zugang zu den Konten erhalten.

Das Bankgeheimnis (auch Bankkundengeheimnis genannt) schützt alle Kundendaten im Buchungssystem und in der zentralen Datenbank des Bankenombudsmanns. Das Bankkundengeheimnis gilt jedoch nicht mehr bei der Veröffentlichung der Kundeninformationen (Name, Nationalität etc.) auf der Online-Plattform (nach 60 Jahren ohne Kommunikation).

10. Drei Wege um nachrichtenlose Konten zu finden

Wenn Sie Ansprüche auf ein Bankkonto in der Schweiz anmelden möchten, dann haben Sie drei Möglichkeiten zur Wahl.

10.1. Sie gehen direkt zur Bank
Diese Option ist natürlich nur möglich, wenn die betreffende Bank bekannt ist.

10.2. Schweizerischer Bankenombudsmann – Zugang zur zentralen Datenbank

Sie haben Informationen über herrenlose Konten. Sie kennen zwar die Kontonummer, aber die richtige Bank bleibt unbekannt. Für diesen Fall empfehlen wir den Bankenombudsmann. Er hat Zugang zum Zentralregister.

Dazu müssen Sie einen Fragebogen einreichen. Sie müssen beweisen, dass Sie als Antragsteller berechtigt sind, Zugang zu den Konten zu erhalten. Dazu müssen Sie alle Dokumente einreichen, die Ihnen die erforderliche Legitimation erteilen.

„Wir helfen Ihnen beim Konto übertragen. Wir prüfen mit Ihnen alle nötigen Dokumente um das Bankkonto zu übertragen. Das Bankkonto muss auf Ihren Namen übertragen werden.“

Wenn Sie den Bankenombudsmann überzeugen können, dass Sie die Legitimation zum Bankkonto haben, kontaktiert er die Bank für weitere Abklärungen. Die Beziehungen zwischen Bank und Kunde soll wieder aktiviert werden. Nachrichtenlose Vermögen werden nicht mehr als nachrichtenlos betrachtet. Ihre Daten werden aus der zentralen Datenbank entfernt. Erachtet der Bankenombudsmann Ihren Nachweis als nicht rechtsgenügend erbracht, so wird er Ihren Antrag auf Einsicht ablehnen. Die Vermögenswerte bleiben nachrichtenlos.

Wann ist das Bankkonto nicht im Zentralregister eingetragen?

Ist das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beendet, dann ist das Bankkonto geschlossen und nicht nachrichtenlos. Es erfolgt kein Eintrag.

Die Vermögenswerte haben einen Wert unter 500 CHF.

Das Konto wurde von der Bank noch nicht als nachrichtenlos qualifiziert. Dieser Sachverhalt ist in der Praxis sehr verbreitet, denn herrenlose Konten unter CHF 500 sind nicht attraktiv.

Vielfach werden Bankkonten kurz vor dem Tod des Inhabers geplündert. Wenn Vollmachten über den Tod hinaus ausgestellt wurden, kann es sein, dass Konten kurz nach dem Tod abgeräumt wurden. Praktisch alle Kontovollmachten bei Schweizer Banken sind Vollmachten über den Tod hinaus. Diese „Procura Post Mortem“ haben die Banken zum eigenen Schutz entworfen.

Wenn die Bank über den Tod eines Kunden nicht informiert wurde und ein Bevollmächtiger hebt Geld ab, dann ist die Bank mit einer solchen Procura Post Mortem auf der sicheren Seite. Sie muss die Erben nicht schadlos halten, weil die Vollmacht über den Tod hinaus (bis zum Wiederruf der Erben) immer noch gültig ist. Deshalb kann es sich lohnen, die Dokumente einzusehen und die Kontobewegungen zu studieren.

Wir hatten mehrere Fälle, wo im letzten Moment fast das ganze Konto abgeräumt wurde. Hier stellen sich Fragen zur Pflichtteilsverletzung der gesetzlichen Erben. Vielfach finden sich in den Unterlagen zum alten Bankkonto wichtige Informationen, die zu andern Bankkonten führen, von denen die Berechtigten noch keine Kenntnis hatten.

Wieso sind die Verhältnisse bei Schweizer Bankkonten oft nicht transparent?

Die Antwort ist ganz einfach:

Kunden aus aller Welt bunkerten ihr Schwarzgeld bei Schweizer Banken. Wer Schwarzgeld hat, verhält sich diskret – oft auch gegenüber Verwandten oder gar Familienmitgliedern.

Es kann sein, dass Sie den Kontakt zum Kontoinhaber verloren haben, während andere Begünstigte die Kommunikation aufrechterhalten haben.

Nachrichtenlose Konten wurden bereits an die Eidgenössische Finanzverwaltung übermittelt und sind Eigentum der Regierung geworden.

10.3. Suche in der öffentlichen Liste

Nach 60 Jahren (ein Jahrzehnt nach dem letzten Kontakt plus 50 Jahre Nachrichtenlosigkeit) werden die Daten dieser Konten online veröffentlicht.

Bei den Informationen, die auf der Online-Plattform veröffentlicht werden, handelt es sich um Kontoinformationen zum Bankkonto.
Sie sehen folgende Informationen:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum einer natürlichen Person
  • Namen einer juristischen Person
  • Nationalität
  • zuletzt erfasster Wohnsitz
  • Kontonummer

Das Formular muss mit allen Informationen vollständig ausgefüllt sein. Sie müssen beweisen, dass Sie als Antragsteller berechtigt sind, den Zugang zu diesen Konten zu erhalten.

Der Antrag kann elektronisch auf der Website oder in schriftlicher Form auf dem Postweg beim Bankenombudsmann eingereicht werden.

Der Bankenombudsmann leitet alle Dokumente mit dem Formular an die Bank weiter. Wenn auch die Bank den Nachweis als ausreichend erachtet, gilt Ihre Forderung als anerkannt. Die Beziehungen zwischen Bank und Kunden werden wiederbelebt. Die Vermögenswerte werden nicht mehr als nachrichtenlos betrachtet. Alle Daten werden aus der Publikationsliste entfernt.

Wenn die Bank den Nachweis hingegen als unzureichend erachtet, wird sie Ihren Antrag ablehnen. Die Vermögenswerte bleiben nachrichtenlos bis der endgültige Transfer an das Eidgenössische Finanzamt erfolgt.

„Im Falle der Ablehnung können Sie gegen die Bank rechtliche Schritte einleiten oder sich an den Bankenombudsmann wenden. Er versucht als Vermittler eine Einigung herbeizuführen.“

Wichtiger Hinweis!
„Wenn der Anspruch des Antragstellers offensichtlich nicht stichhaltig ist, kann die Bank rechtlich gegen den Antragsteller vorgehen und die Erstattung der Nachforschungs- und Verarbeitungskosten verlangen (Art. 53 Abs. 3 BV).“

Unser Ratschlag:
Das Formular sollte so detailliert wie möglich ausgefüllt werden. Wenn Sie den Antrag auf der Online-Plattform einreichen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen vorher vorbereiten. Sie müssen dafür sorgen, dass Sie sofort Zugriff zum richtigen Dokument haben. Die Sitzungen enden nach 30 Minuten. Viele Kunden haben sich geärgert und haben uns um Hilfe gebeten.

10.4. Wie vermeidet man Nachrichtenlosigkeit?

Sie können eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihr Geld nicht Eigentum der Eidgenössischen Finanzverwaltung wird.

Informieren Sie die Bank über Änderungen des persönlichen Umfeldes.

Geben Sie der Bank konkrete Anweisungen. Geben Sie dem Bankinstitut die genaue Adresse bekannt. Instruieren Sie die Bank, dass die Post für eine gewisse Zeit bei der Bank verbleibt.

Benachrichtigen Sie die Bank über die Ernennung eines Anwalts, der für Sie bestimmte Geschäfte erledigen soll. Informieren Sie nahestehende und vertrauenswürdige Personen darüber.

„Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Großvater ein Schweizer Bankkonto bei einer Schweizer Bank hatte, können Sie es jetzt herausfinden. 2600 Kunden aus der ganzen Welt sind gelistet. Seit 60 Jahren besteht kein Kontakt zwischen Kunde und Bank.“

Finden Sie es heraus. Zusätzliche Hinweise finden Sie hier:

https://www.dormantaccounts.ch/narilo/

  • Wenn Ihr nachrichtenloses Bankkonto nicht auf der Liste steht
  • Wenn Ihr Konto weniger als 60 Jahre alt ist

können Sie sich an den Bankenombudsmann wenden. Sie können auch direkt zu uns kommen. Wir kennen die Private Banking Branche sehr gut. Wir kennen viele Banker und wir kennen vor allem die Geschichte der Banken, um die richtige Bank mit Ihrem nachrichtenlosen Bankkonto zu finden.

Wenn Sie nachrichtenlose Konten oder ein normales Bankkonto in der Schweiz suchen, helfen wir Ihnen dabei. Wir verhandeln für Sie mit der Bank. Wir helfen Ihnen beim Bankkonto umschreiben. Unsere Kunden sind Gläubiger, Opfer von Betrug, Ehepartner, Erben, Begünstigte einer Familienstiftung oder eines Trusts, Erben einer Offshore Company. Wir helfen Kunden aus aller Welt, die richtigen Banken zu finden.

„Wir helfen Ihnen beim Ausforschen von Bankkonten. Zusammen wählen wir die beste Strategie dazu. Alle Wege führen nach Rom. Mit uns wählen Sie den kürzesten Weg zu Ihrem Konto.“

Wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Strategien Erfolg versprechen. Wenn Sie mit uns Ihr Vorhaben absprechen möchten, um Ihr Schweizer Bankkonto schnell zu finden, schreiben Sie bitte eine E-Mail.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, bis wir die richtige Bank haben. Wir sind es gewohnt, Resultate zu liefern. Wir finden Ihr Bankkonto in Zusammenarbeit mit Ihnen. Wenn Sie herrenlose Konten in der Schweiz vermuten, sind wir zuversichtlich, die richtige Bank zu finden, in der die Vermögenswerte seit Jahren ruhen.