Wohnsitz in Grossbritannien*
Seit Jahrzehnten ist London einer der wenigen internationalen Hot- Spots, der wohlhabende Familien aus aller Welt anzieht. London bietet politische und wirtschaftliche Stabilität, ausgezeichnete Gesundheitseinrichtungen, renommierte internationale Schulen und Universitäten, einfachen Zugang zu Finanzdienstleistungen und eine kosmopolitische Atmosphäre, die anderswo in der Welt schwer zu finden ist.
Zusammen mit dem „non-domiciled“ Steuersystem für Ausländer, die nach England auswandern, sind dies die wichtigsten Gründe, warum vermögende Familien Grossbritannien als Auswanderungsziel wählen.
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*Diese Seite ist im Hinblick auf das Ergebnis des Brexit-Prozesses noch nicht aktualisiert, jedoch bleibt die „non-domicile“ Besteuerung fürs erste gleich.
Englands Geschichte, das Vereinigte Königreich
England ist Teil des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland (im Folgenden als Grossbritannien bezeichnet). Wales, Schottland und Nordirland sind ebenfalls Teil von Grossbritannien.
Seit dem 10. Jahrhundert ist England ein souveräner Staat. Damals wurde es als Königreich England bezeichnet. Ab Ende des 13. Jahrhunderts gehörte faktisch auch der grösste Teil des Fürstentums Wales dazu. Aus rechtlicher Sicht wurde Wales erst in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts offiziell zu einem Teil des Königreichs England. Durch zwei separate Zusammenschlüsse, im Jahre 1706 durch Schottland und 1707 durch England, wurden das Königreich England und das Königreich Schottland zu einem vereinten Königreich, dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien, verbunden. Zu diesem Zeitpunkt hatten beide bereits die gleiche Monarchin, Königin Anne.
Etwas Ähnliches geschah im Jahr 1800, als das Königreich Grossbritannien und das Königreich Irland den Acts of Union unterzeichneten und im Jahr 1801, als die souveränen Staaten des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland gegründet wurden, die heute allgemein als das Vereinigte Königreich oder Grossbritannien bekannt sind.
Das britische Empire
Im 18. und 19. Jahrhundert blühte das Vereinigte Königreich und gewann die Kontrolle über eine Vielzahl von Ländern und Gebieten auf der ganzen Welt, unter anderem in Form von Kolonien und Protektoraten. Auf dem Höhepunkt seiner Macht umfasste es fast einen Fünftel der Weltbevölkerung und fast einen Viertel der Welt und wurde als das britische Empire bezeichnet.
England hat eine sehr lange und reichahltige Geschichte und hatte vor allem durch die englische Sprache, das englische Rechtssystem (Common Law) und die anglikanische Kirche erheblichen Einfluss auf viele andere Nationen. Im Laufe der Zeit haben viele Länder das englische parlamentarische System übernommen.
Quelle: https://www.britannica.com/place/United-Kingdom
Regierung und Wirtschaft Grossbritanniens
Grossbritannien ist eine sogenannte konstitutionelle Monarchie und die aktuelle Monarchin ist Queen Elizabeth II. Sie ist auch Staatsoberhaupt. Der Premierminister führt die Zentralregierung. Er ernennt auch alle anderen Mitglieder des Kabinetts. Das britische Parlament besteht aus zwei Häusern – dem House of Commons (Unterhaus) und dem House of Lords (Oberhaus). Beide befinden sich in London.
Grossbritannien ist einer der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (die Brexitverhandlungen haben bereits begonnen), aber es bildet nicht Teil des Schengen-Raums und hat auch den Euro nicht eingeführt. Die offizielle Währung Grossbritanniens ist das Pfund Sterling (GBP), das oft nur als Pfund bezeichnet wird.
Die Industrielle Revolution begann in Grossbritannien. Die britische Wirtschaft ist heute eine der grössten Volkswirtschaften der Welt und eine der drei grössten Volkswirtschaften der EU. Grossbritannien ist daher Teil der G7 und der G20. Wie in vielen anderen Industrieländern macht der Dienstleistungssektor den grössten Teil der britischen Wirtschaft aus.
Die meisten wohlhabenden Ausländer, die nach Grossbritannien auswandern, wollen sich in London niederlassen, obwohl es auch viele andere attraktive Orte gibt. London ist die Hauptstadt des Landes, hat mehr als 8,5 Millionen Einwohner und ist, mit seinen zahlreichen berühmten Sehenswürdigkeiten, wie Buckingham Palace und Piccadilly Circus, eine der wichtigsten touristischen Destinationen der Welt. London ist eine echte Metropole mit Einwohnern aus der ganzen Welt.
London gehört zu den wichtigsten Finanzzentren der Welt und die Heimat des London Stock Exchange. Die Finanzdienstleistungsbranche ist der grösste Wirtschaftssektor Londons. Banken aus der ganzen Welt unterhalten Büros in London, darunter auch viele Schweizer Banken.
Das Steuersystem in Grossbritannien
Grossbritannien kennt ein Einkommensteuersystem, das mit den Steuersystemen anderer europäischer Länder vergleichbar ist, aber aufgrund seiner detaillierten Durchführungsbestimmungen recht komplex ist.
- Einkommensteuer: Familien, die nach Grossbritannien auswandern, und sich entscheiden nicht als „non-domiciled“ besteuert zu werden (siehe unten), unterliegen einer progressiven Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen, unabhängig von dessen Quelle. Alle Einkommen müssen beim Her Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) deklariert werden, sei es Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oder selbständiger Tätigkeit, Immobilien oder beweglichen Sachen.Es gelten progressive Steuersätze, die sich auf die Art des Einkommens beziehen. Die Einkommenssteuersätze reichen von 20% bis 45%, wobei die höchsten Steuersätze auf Erträge von über GBP 150’000 erhoben werden. Erhaltene Dividenden werden zu einem Sondersteuersatz von 7.5% bis 38,1% besteuert. Veräusserungsgewinne unterliegen ebenfalls der Besteuerung. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation wird ein Zinssatz von 10% oder 20% auf alle realisierten Kapitalgewinne angewendet (für Gewinne aus Wohneigentum und ausgeschüttete Gewinnbeteiligungen gilt ein Zinssatz von 18% oder 28%).
- Vermögenssteuer: Grossbritannien erhebt keine Vermögenssteuer von seinen Einwohnern.
- Erbschafts- und Schenkungsteuer: Die britische Regierung erhebt eine Erbschaftssteuer von allen in Grossbritannien ansässigen Personen. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 40% und gilt auch für das weltweite Vermögen des Verstorbenen.Grossbritannien erhebt keine direkte Schenkungsteuer. Geschenke zu Lebzeiten werden jedoch in der Erbschaftssteuer berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Frist von sieben Jahren vor dem Tod des Schenkenden empfangen wurden. Im Fall von lebzeitigen Übertragungen weniger als drei Jahre vor dem Erbfall, sind diese vollständig eingeschlossen. Wenn die Transfers innerhalb eines Zeitraums von vier bis sieben Jahren vor dem Tod des Schenkenden vorgenommen wurden, werden sie nur teilweise berücksichtigt. Alle Schenkungen, die mehr als sieben Jahre vor dem Erbfall stattfinden, sind steuerfrei.Schenkungen und Erbschaften zwischen in Grossbritannien ansässigen Ehegatten sind steuerfrei. Alle anderen Empfänger können vom sogenannten „Nil Rate Band“ (Freibetrag) von GBP 325’000 profitieren. Sogenannte „Residents“ und „domiciled“ Personen dürfen ihren Erben GBP 325’000 hinterlassen, ohne dass diese Erbschaftssteuer zahlen müssen. Im Hinblick auf den Steuersatz macht Grossbritannien interessanterweise, im Gegensatz zu anderen Ländern, keinen Unterschied zwischen der geerbten Menge und dem Verwandtschaftsgrad.
- Mehrwertsteuer: In Grossbritannien wird eine Mehrwertsteuer (VAT) erhoben. Neben einem Standard-Höchstsatz von 20% auf die meisten Waren und Dienstleistungen, gibt es ermässigte Steuersätze von 5% und 0%, die für bestimmte Arten von Lebensmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln gelten.
- Wegzugsteuer: Wenn wohlhabende Familien aus Grossbritannien auswandern und ihren Wohnsitz in eine andere Gerichtsbarkeit verlagern, werden keine Wegzugsteuern auf erwirtschaftete Vermögen verlangt. Allerdings wird für fünf Jahre Kapitalertragsteuer von Einwanderern verlangt und die Erbschaftssteuer bleibt für in Grossbritannien „domiciled“ Personen zahlbar, auch nachdem diese ihren Wohnsitz geändert haben.
Quelle: Internationales Büro für Steuerdokumentation. Zuletzt aktualisiert: Oktober 2019.
Steuerliche Sonderbehandlung für Ausländer, die ihren Wohnsitz in London oder anderswo in Grossbritannien nehmen
Ausländer, die nach Grossbritannien auswandern, profitieren von der so genannten „non-domiciled“ Besteuerung. Um dieses Steuersystem vollständig zu verstehen, muss man zunächst den Unterschied zwischen „Residency“ und „Domicile“ begreifen.
„Residency“ und „Domicile“; der Unterschied
Während die meisten Länder beide Begriffe gleichwertig verwenden, um Menschen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich leben, zu beschreiben, machen die Briten einen klaren Unterschied zwischen den Begriffen „Residency“ und „Domicile“:
- Der Begriff „Residency“ wird in Grossbritannien verwendet, um Menschen, die tatsächlich in Grossbritannien leben, zu beschreiben (unter bestimmten Bedingungen könnte man schon seinen Steuersitz in Grossbritannien haben, wenn man sich dort 46 Tage aufhält), während,
- „Domicile“ (oder „Domicile of Origin“) kein Steuerkonzept bezeichnet, sondern im Wesentlichen das Land oder den Staat bezeichnet in dem man seine ständige Heimat hat. Menschen, die Nachkommen eines britischen Vaters sind, haben ein „UK Domicile of Origin“ (Ursprung/Heimat in Grossbritannien). Wenn Ihr Vater keinen „UK Domicile of Origin“ Status hat, könnte es sehr gut sein, dass Sie einen „UK Non-domiciled“ Status haben.“Domicile“ wird als „der Ort, an dem man nach Reisen seinen Ruhestand zu verbringen wünscht und an den man zurückkehren möchte, um zu sterben“, bezeichnet. Die Tatsache, dass eine Person sich seit vielen Jahren nicht in ihrer Heimat aufhält, steht dem „domiciled“ Status nicht entgegen, vorausgesetzt, dass diese Person die Absicht hat zurückzukehren, um dort zu leben.
- Da Grossbritannien ein sogenanntes „Common Law“ Rechtssystem hat, ist der Domizilstatus einer Person nicht einfach durch das Gesetz festgelegt, sondern kann letztlich nur durch richterliche Rechtsprechung und Präzedenzfälle beschlossen werden.
Wenn Sie in Grossbritannien leben, können Sie sich entweder als „Resident domiciled“ oder als „Resident non-domiciled“ qualifizieren:
- Alle Personen, die sich als „Resident domiciled“ qualifizieren, werden nach dem allgemeinen Steuersystem in Grossbritannien besteuert.
- Während alle Personen, die als „Resident non-domiciled“ bzw. „Res Non-Dom“ gelten, die Möglichkeit haben, von der „UK non-domiciled“ Besteuerung zu profitieren (für eine begrenzte Anzahl von Jahren).
Die „non-domiciled“ Besteuerung
Unter den „non-domiciled“ Steuervorschriften, haben Personen, die nach Grossbritannien ausgewandert sind (und sich als „non-domiciled“ qualifizieren) die Möglichkeit zu wählen zwischen:
- Besteuerung auf einer „arising Basis“ auf weltweites Vermögen und Einkommen (dies bedeutet, auf alle weltweiten Einkommen und Gewinnen besteuert zu werden, während diese, wie oben beschrieben, entstehen), oder
- Besteuerung auf einer „remittance Basis„. Einfach ausgedrückt werden Sie:
- nur auf Ihre in Grossbritannien erwirtschaftete Erlöse und Gewinne besteuert (einschliesslich Bankkonten und britische Wertpapiere, auch wenn diese Offshore gehalten werden) und
- auf Einkommen und Gewinne, die ausserhalb Grossbritanniens generiert und anschliessend in das Vereinigte Königreich überwiesen werden (die so genannte Überweisungsbasis bzw. remittance).
Daher ist es für wohlhabende Familien möglich, unter dem „non-domiciled“ Steuersystem in Grossbritannien zu leben, ohne auf das (meiste) Einkommen Steuern zu zahlen, solange ihre Bankkonten und andere Vermögenswerte, wie private Unternehmen, Private Equity, Sammlungen etc. ausserhalb Grossbritanniens gehalten werden.
❝ Ausländer können das ’non-domiciled‘ Steuersystem Grossbritanniens wählen ❞
Die Erträge oder Kapitalgewinne, die ausserhalb Grossbritanniens erzielt werden und danach auch ausserhalb Grossbritanniens verbleiben (also nicht in das Vereinigte Königreich überwiesen werden), bleiben unversteuert. Nur wenn die realisierten Erträge und Gewinne, im selben Jahr oder zu einem späteren Zeitpunkt, nach Grossbritannien überwiesen werden, sind sie zu besteuern. In diesem Fall gelten die Regelsätze der britischen Steuerberechnung für die jeweiligen Beträge.
Die „non-domiciled“ Regeln können für die ersten sieben Jahre der „Residency“ in Grossbritannien, ohne zusätzliche Kosten, gelten (ohne dass dies beantragt werden muss). Sobald eine Person ihren Wohnsitz in Grossbritannien für sieben der neun letzten Jahren hatte, wird ein jährlicher Mindestbetrag von GBP 30’000 erhoben, sollte sie die „non-domiciled“ Steuervorteile weiterhin geniessen wollen (GBP 60’000 – 12 der letzten 14 Jahre).
Wenn „Non-Doms“ 15 der letzten 20 Jahre im Vereinigten Königreich ansässig waren, werden sie als „domiciled“ besteuert und dürften sich nicht mehr für Besteuerung unter den „non-domiciled“ Steuervorschriften entscheiden. Ab diesem Zeitpunkt werden sie auf einer „arising“ Basis für ihr weltweites Einkommen besteuert.
Erbschafts- und Schenkungssteuer unter „non-domiciled“ Besteuerung
„Non-domiciled“ Personen sind nicht von der britischen Erbschaftsteuer (mit Ausnahme von Vermögenswerten in Grossbritannien) betroffen. Aber jede Person, die sich mindestens 15 der letzten 20 Jahre in Grossbritannien aufgehalten hat, gilt für die Erbschaftssteuer als „domiciled“.
Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern
EU- (einschliesslich EWR und der Schweiz) und Nicht-EU-Bürger, die nach London auswandern (oder anderswo ins Vereinigte Königreich), können vom „non-domiciled“ Steuersystem profitieren. Nicht-EU-Bürger, die von diesem System im Allgemeinen angezogen werden, sollten zuerst ein Investor-Visum (oder eine andere Art von Visum) beantragen. Mehr über das Tier-1-Investor-Visum in Grossbritannien finden Sie unten.
Quelle: https://www.gov.uk/tax-foreign-income/ und https://www.gov.uk/inheritance-tax/
Vorteile des Lebens in London
Die meisten Menschen, die nach Grossbritannien auswandern wollen, wählen London. London ist ein wahrer Schmelztiegel der Kulturen, in dem sich Menschen aus verschiedenen Ländern schnell zu Hause fühlen. Ein weiteres Resultat dieser Vielfalt und eine der grössten Attraktionen von London ist, dass Sie eine unglaubliche Auswahl an Restaurants mit Speisen aus verschiedensten Ecken der Welt finden.
London verfügt über vier verschiedene Flughäfen in und um die Stadt. Wer die Stadt nicht mit dem Auto oder zu Fuss erkunden will, kann das berühmte Londoner U-Bahn-System, die Tube nutzen. London bietet unvergleichliche Shopping-Erlebnisse, ein aufregendes Nachtleben, eine grosse kulturelle Szene mit Theatern, Musicals, Museen, Ballettaufführungen und Konzerten in ausgezeichneter Qualität. London ist auch Gastgeber grosser Sportveranstaltungen wie das Wimbledon-Tennisturnier und die Heimat berühmter Fussballmannschaften wie Arsenal und Chelsea.
Das englische Bildungssystem
Einer der Gründe dafür, dass sich vermögende Familien für London entscheiden, ist die Vielfalt ausgezeichneter Privatschulen und Universitäten von hohem Ansehen in und um London. Auch im Rest Grossbritanniens gibt es sehr gute Privatschulen und einige der besten Universitäten der Welt, zum Beispiel die University of Cambridge und die University of Oxford. Zwar gibt es viele Internate in Grossbritannien, allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Eltern in der Nähe ihrer Kinder sein möchten und daher nach Grossbritannien umziehen.
Immobilien
Immobilien können in Grossbritannien in unterschiedliche Preisklassen unterteilt werden. Im Allgemeinen gibt es etwas für Jeden. In London ist das ein bisschen anders, da Immobilien dort zu den teuersten der Welt gehören. Einige Wohnungen und Häuser haben den Besitzer sogar für Preise deutlich über 100 Millionen britische Pfund gewechselt. Eine kleine Wohnung im Zentrum von London kann leicht bis zu mehrere Millionen Pfund kosten.
Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
Die Bewohner der EU, des EWR und einer begrenzten Anzahl von anderen Ländern (unter anderem die Vereinigten Staaten und Kanada), können nach Grossbritannien reisen, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen. Ein gültiges Reisedokument (d.h. Reisepass oder Personalausweis) genügt, um das Land zu betreten.
Andere Nicht-EU-Bürger müssen ein gültiges Reisedokument vorweisen und es wird empfohlen, zu überprüfen ob ein Visum erforderlich ist (in der Regel ist dies der Fall). Ist ein Visum erforderlich, muss es während des gesamten Aufenthalts in Grossbritannien gültig sein. Sie müssen genügend finanzielle Mittel für sich selbst (und alle Angehörigen) für Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise vorweisen. Unterstützende Dokumente, und abhängig vom tatsächlichen Zweck Ihrer Reise möglicherweise zusätzliche Belege, müssen bereit gestellt werden.
Je nach Art des Visums, das Sie beantragen (verschiedene Arten von Visa sind möglich), können Sie für eine kürzere oder längere Zeit im Vereinigten Königreich verbleiben. Vermögende Nicht-EU-Bürger, die sich dauerhaft in Grossbritannien niederlassen, können das britische Tier-1-Investor-Visum beantragen, welches im Folgenden näher beschrieben wird.
„Residency“ in Grossbritannien – der britische Wohnsitztest für steuerliche Zwecke
Ob Sie während Ihres Aufenthalts in Grossbritannien als „Resident“ in Betracht gezogen werden, wird in Übereinstimmung mit den britischen gesetzlichen Aufenthaltsregeln beschlossen, die am 6. April 2013* in Kraft getreten sind. Die britischen gesetzlichen Aufenthaltsregeln (auch Aufenthaltstests genannt) sind bestimmte Kriterien, die auf Ihre Situation angewendet werden, um festzustellen, ob Sie für steuerliche Zwecke in Grossbritannien als „Resident“ gelten. Es gibt verschiedene Kriterien für Personen, die das Land verlassen oder dort ankommen. Nicht nur die Anzahl der Aufenthaltstage werden berücksichtigt, sondern auch andere Bindungen bzw. Verbindungen, die Sie ins Vereinigte Königreich haben, um den steuerlichen Wohnsitz zu etablieren.
Bindungen wie Familienmitglieder, die in Grossbritannien leben, Unterkunft und Beschäftigung (oder Arbeit) sind in diesem Zusammenhang von grosser Bedeutung. Ankömmlinge in Grossbritannien können bereits nach nur 46 Tagen als Steuerinländer gelten. Jeder, der mehr als 183 Tage pro Jahr dort verbringt, wird als britischer Steuerinländer betrachtet.
Bevor Sie in das Vereinigte Königreich (London) ziehen, sollten Sie genau prüfen, ab wann Sie laut dem britischen gesetzlichen Wohnsitztest als britischer Steuerresident betrachtet werden. Vor allem, wenn Sie die „non-domiciled“ Gesetzgebung in Anspruch nehmen wollen, könnte es notwendig sein, Ihre Angelegenheiten zu regeln, bevor Sie tatsächlich „Resident“ des Vereinigten Königreichs werden. Da man in Grossbritannien ziemlich schnell als Steuerinländer betrachtet wird, zeigt die Erfahrung, dass Personen oft dazu neigen, ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn es zu spät ist.
*Quelle: https://www.gov.uk/government/publications/rdr3-statutory-residence-test-srt
Wohnsitz in Grossbritannien
Grossbritannien ist Teil der EU und des EWR, in beiden gilt der freie Verkehr von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Personen (auch für die Schweiz). Bürgern aus diesen Ländern steht es daher frei, sich im Vereinigten Königreich niederzulassen, ohne vorher ein bestimmtes Visum beantragen zu müssen.
Das Tier-1-Investor-Visa-Programm*
Wohlhabende Familien, die nach Grossbritannien auswandern wollen – um beispielsweise in London zu leben – aber keine EU-, EWR– oder Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, können dennoch in Grossbritannien leben, wenn sie vorher ein UK-Tier-1-Investor-Visum beantragen.
Die Bedingungen zur Beantragung dieses Visums sind:
- Sie müssen über 18 Jahre alt sein,
- Vermögen im Wert von GBP 2’000’000 vorweisen können, das Sie in Grossbritannien investieren möchten,
- Ein Konto bei einer lokalen Bank eröffnen,
- Dieses Vermögen in Grossbritannien investierten wollen (und zwar in genehmigten Anlageformen).
Wenn Sie oben genannte Voraussetzungen erfüllen, ist das Verfahren für die Beantragung eines Tier-1-Investor-Visums relativ einfach. Dennoch ist es empfehlenswert, eine örtliche Privatbank und/oder einen Berater vor Ort zu beauftragen, der Sie bei diesem Prozess unterstützt.
Obligatorische Voraussetzungen (im Detail):
- Alter. Sie müssen über 18 Jahre alt sein, wenn Sie ein Tier-1-Investor-Visum beantragen. Unterhaltsberechtigte (Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder unter 18 Jahren) können für das Visum (unter bestimmten Bedingungen) miteinbezogen werden.
- GBP 2’000’000. Damit Sie sich für das Tier-1 Investor-Visum qualifizieren, müssen Sie zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens GBP 2’000’000 bei einem Finanzinstitut zur Verfügung haben. Zum Zeitpunkt der Beantragung dürfen Sie diese Vermögenswerte auf einem ausländischen Bankkonto halten.
- Besitznachweis. Sie müssen in der Lage sein, Eigentum an diesen Mitteln zu beweisen. Sie müssen genaue Informationen zum Betrag und zum entsprechenden Finanzinstitut zur Verfügung stellen. Dabei kann es sich um Ihr eigenes Vermögen oder das Ihres Ehepartners oder eingetragenen Partners handeln. Falls dieser Betrag sich seit weniger als drei Monaten in Ihrem Besitz befindet, müssen Sie seine Herkunft detailliert offenlegen. Sie müssen in der Lage sein, diese Mittel nach Grossbritannien zu überweisen und in Sterling (GBP) zu übertragen.Falls das Geld von Ihrem Ehepartner/eingetragenen Partner zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie Unterlagen in Bezug auf Ihre Beziehung zu ihm/ihr vorlegen (die Beziehung sollte seit mindestens zwei Jahren bestehen). Der Partner muss schriftlich bestätigen, dass die betreffenden Geldmittel im Vereinigten Königreich unter Ihrer Kontrolle stehen und ein Brief eines Rechtsberaters muss diese Aussage bestätigen.
- Dokumente. Mindestens die folgenden Dokumente sollten der Visumstelle zur Verfügung gestellt werden:
- Ausgefülltes Beantragungsformular
- Ein gültiger Reisepass
- Ein Passfoto in Farbe
- Je nach Herkunftsland, müssen Sie sich einem Tuberkulose-Test unterziehen
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer Gerichtsbarkeit haben, aber eine andere Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie einen Nachweis über Ihre Erlaubnis vorlegen, sich in dieser Gerichtsbarkeit (Visa, Aufenthaltsgenehmigung oder Ähnliches) aufzuhalten.
- Alle bisherigen Pässe
- Ein Führungszeugnis (Strafregisterauszug) der Behörden Ihres ursprünglichen Heimatlandes, ausgestellt für jedes Land, in dem Sie während der letzten zehn Jahre für mehr als 12 Monate gelebt haben.
- Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto müssen bei einer britischen Visumsstelle aufgenommen werden.
- Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Für alle Originaldokumente, die nicht in englischer oder walisischer Sprache vorliegen, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung vorlegen.
- Unterhaltsberechtigte. Alle oben genannten Dokumente / Anforderungen gelten auch für Ihre Angehörigen, wenn sie ein Angehörigen-Visum beantragen wollen. Zusätzlich dazu, müssen Familienangehörige folgende Dokumente (im Original) einreichen:
- Der Nachweis ihrer Beziehung zum Hauptantragsteller, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.
- Eine Kopie des Passes des Hauptantragstellers, welcher die Erlaubnis zeigt, sich in Grossbritannien aufzuhalten oder ein bereits erteiltes Visum.
- Nachweis, dass der Hauptantragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für seine/ihre Unterhaltsberechtigten aufzukommen.
- Falls die Unterhaltsberechtigten minderjährig sind, ein Dokument, mit dem sich die Eltern verpflichten, tatsächlich für sie aufzukommen (finanzieller Beweis.
- Bankkonto. Es muss ein Konto bei einer in Grossbritannien ansässigen (privaten) Bank eröffnet werden. Sobald Sie Ihre Mittel im Land investiert haben, müssen diese Anlagen bei dieser Bank gehalten werden.
- Investition der Mittel. GBP 2’000’000 müssen vollständig in ein Portfolio investiert werden, das Sie in Grossbritannien halten und von Ihrer lokalen (privaten) Bank verwaltet wird. Sie müssen den vollen Betrag innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Grossbritannien oder innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Visums investieren. Zulässige Investitionen sind Aktien von in Grossbritannien registrierten Unternehmen oder Anleihen von in Grossbritannien eingetragenen Unternehmen.Sie dürfen nicht in Unternehmen investieren, die hauptsächlich an Immobilieninvestitionen, -entwicklung oder -bewirtschaftung beteiligt sind. Statt ein Investment-Portfolio bei einer Privatbank zu halten, können Sie natürlich auch direkt in Grossbritannien registrierte Unternehmen investieren. Das ursprünglich investierte Kapital muss während der gesamten Dauer der Visumszeit investiert bleiben.
Die Kosten für die Beantragung eines Tier-1-Investor-Visums betragen GBP 1’623. Für jeden zusätzlichen Unterhaltsberechtigten sind GBP 1’623 zu zahlen. Im Rahmen des Prozesses müssen Sie auch den britischen Gesundheitszuschlag zahlen. Im Rahmen des Prozesses müssen Sie auch den britischen Gesundheitszuschlag zahlen. Der Betrag, den Sie dafür bezahlen müssen, hängt unter anderem von Ihrem Alter ab.
Gültigkeit
Normalerweise brauchen die britischen Behörden einen Monat um über Ihren Visa-Antrag zu entscheiden. Nach der Ausstellung ist das Tier-1-Investor-Visum für drei Jahre und vier Monate gültig. Solange Sie die Investitionen von GBP 2’000’000 halten, können Sie, in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln, Ihr Tier-1-Investor-Visa unbegrenzt oft verlängern.
Sobald Sie ein UK-Tier-1-Investor-Visa erhalten haben, sind Sie nicht gezwungen Ihren ständigen Wohnsitz in Grossbritannien zu haben. Sie dürfen das Visum auch dazu nutzen, das Vereinigte Königreich (regelmässig) zu besuchen, ohne jedes Mal ein temporäres Besuchervisum zu beantragen. Wenn es Ihr Ziel ist, das Visum für diesen Zweck zu verwenden, sollten Sie sorgfältig die Anzahl der Tage überwachen, die Sie in Grossbritannien verbringen und zusätzlich dazu auch andere Verbindungen, die Sie möglicherweise zum Vereinigten Königreich haben, um nicht unbeabsichtigt zum britischen Steuerzahler zu werden.
Permanent Residency (ständiger Wohnsitz)
Im Rahmen des Tier-1-Investor-Visa-Prozesses erhalten Sie auch eine biometrische Aufenthaltsgenehmigung. Dabei handelt es sich um eine nur befristete Aufenthaltserlaubnis. Falls Sie ständig in Grossbritannien verbleiben (Aufenthalt auf unbestimmte Zeit) möchten, muss sich der Hauptantragsteller für mindestens fünf Jahre, pro Jahr mindestens 185 Tage in Grossbritannien aufhalten (gezählt ab dem Tag der Beantragung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung). Sobald eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt wird, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Ihre Investitionen für das Tier-1-Investor-Visum gesperrt zu halten. Unterhaltsberechtigte können sich zeitgleich für eine ständige Aufenthaltsgenehmigung qualifizieren.
❝ Schon seit Jahrzehnten wandern wohlhabenden Familien nach England aus und finden dort ein neues Zuhause ❞
Permanent Residency (ständiger Wohnsitz) – Fast-Track-Verfahren
Wohlhabende Familien, die so schnell wie möglich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, können die „Fast-Track“-Route nutzen. Sollten Sie GBP 10’000’000 oder GBP 5’000’000 anstelle von GBP 2’000’000 investieren, um das Tier-1-Investor-Visum des Vereinigten Königreichs zu beantragen, dann qualifizieren Sie sich bereits für eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Grossbritannien nach nur zwei oder drei Jahre Aufenthalt. Auch in diesem Fall müssen Sie sich mindestens 185 Tage pro Jahr in Grossbritannien aufhalten. Die Fast-Track-Option steht nur dem Hauptinvestor offen.
*Quelle: https://www.gov.uk/tier-1-investor
Die britische Staatsbürgerschaft
Im Laufe der Zeit gibt es sehr gute Möglichkeiten für ausländische vermögende Familien einen britischen Pass* zu bekommen. Anforderungen, die für die britische Staatsbürgerschaft erfüllt werden müssen, sind:
- Sie müssen fünf Jahre in Grossbritannien verbracht haben und
- Sie müssen bereits seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) sein.
Weitere wichtige Voraussetzungen, um sich für die britische Staatsbürgerschaft zu qualifizieren, sind:
- Sie sollten in den letzten fünf Jahren nicht mehr als 450 Tage ausserhalb Grossbritanniens verbracht haben;
- Sie sollten in den letzten 12 Monaten vor der eigentlichen Beantragung nicht mehr als 90 Tage ausserhalb Grossbritanniens verbracht haben und
- Sie sollten keine schweren oder aktuelle Einträge ins Strafregister haben.
Um den britischen Pass zu erwerben, müssen Sie Ihre eigene Nationalität nicht aufgeben. Es ist möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu haben, wenn Sie die britische Staatsangehörigkeit erworben haben. Beachten Sie aber, dass der Antrag auf die britische Staatsbürgerschaft auch abgelehnt werden kann.
*Quelle: https://www.gov.uk/british-citizenship
Das Verlassen Ihres Heimatlandes und Auswanderung nach Grossbritannien
Obwohl der Umzug nach Grossbritannien für eine beträchtliche Anzahl von vermögenden Familien eine Option ist, sollten Sie sorgfältig die Besonderheiten dieser Gerichtsbarkeit prüfen, bevor Sie auswandern.
Die meisten Familien, die Ihre Gerichtsbarkeit verlassen, unterscheiden nicht zwischen „Residence“ und „Domicile“, was Verwirrung stiften kann. Besteuerung auf „Remittance Basis“ klingt einfach, aber es können leicht Fehler gemacht werden, wenn Sie die Regeln auf Ihre eigene Situation anzuwenden haben. Genauso wie die Tatsache, dass Sie als britischer Steuerzahler betrachtet werden könnten, ohne das Tier-1-Investor-Visum des Vereinigten Königreichs erhalten zu haben, oder umgekehrt, dass Sie ein UK-Tier-1-Investor-Visum erhalten können, aber nicht als britischer Steuerzahler betrachtet werden.
Wenn Sie Ihr Vermögen richtig strukturieren, bevor Sie nach Grossbritannien auswandern und Sie über ein beträchtliches Vermögen verfügen, kann die „non-domiciled“ Besteuerung erhebliche Vorteile bieten. Allerdings muss man im Auge behalten, dass in einer beträchtlichen Anzahl von Verträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Grossbritannien unterzeichnet hat, andere Gerichtsbarkeiten Vorbehalte bezüglich früherer Bewohner in Bezug auf das britische „non-domiciled“ Steuersystem getroffen haben. Wenn dies der Fall ist, könnten diese Bewohner möglicherweise nicht vom „non-domiciled“ Steuersystem, für alle Arten von Einkommen, die sie aus ihrem ehemaligen Heimatland erhalten, profitieren.