Wohnsitz in der Schweiz

Die Schweiz ist weltweit für ihre Lebensqualität bekannt. Im Herzen Europas gelegen, finden Einwanderer in der Schweiz politische Stabilität, wunderschöne Natur, Sicherheit, Diskretion, international anerkannte Schulen und Zugang zu einem erstklassigen Finanzsystem. Zusätzlich zu den optimalen steuerlichen Rahmenbedingungen, sind das die Hauptgründe, warum viele vermögende Ausländer die Schweiz als ihren Hauptwohnsitz wählen.

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Die Geschichte der Schweiz

Die Schweiz ist ein Bundesstaat und wird offiziell unter dem Namen „Schweizerische Eidgenossenschaft“ geführt. Sie entstand vor über 700 Jahren, im Jahr 1291. In diesem Jahr begann durch die Allianz zwischen den Kantonen Schwyz, Uri und Unterwalden (in den zentralen Alpen) die Schweizerische Eidgenossenschaft. In den folgenden Jahrhunderten traten die anderen Kantone, welche heute eine Konföderation bilden, nacheinander dieser Allianz bei.

Im Jahr 1798 wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft von seinem Nachbarn Frankreich überfallen und erobert. Bis der Wiener Kongress die Unabhängigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahre 1815 wiederherstellte, unterlag sie der Kontrolle von Napoleons Frankreich.

Seit 1815 befand sich die Schweiz in keinem Kriegszustand mit einer fremden Nation mehr und verfolgt seither eine Politik der Neutralität in allen internationalen Konflikten. Sie wurde jedoch in einige innenpolitische Konflikte in den ersten Jahrzehnten des neunzehnten Jahrhunderts hineingezogen. Diese Konflikte waren der Auslöser für den Entwurf der Bundesverfassung im Jahre 1848 und die Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wie wir sie heute kennen. Seither herrscht Frieden in der Schweiz und mit allen anderen Ländern.

Die Regierung und Wirtschaft der Schweiz

Die Verfassung von 1848 war massgeblich an der Erstellung eines Gefühls der Einheit innerhalb des Landes unter Wahrung ihrer regionalen Unterschiede beteiligt. Die Schweiz gliedert sich heute in drei politische Ebenen: Gemeinden, Kantone und Bund. Dabei geniessen die 26 Kantone des Landes ein hohes Mass an politischer Eigenständigkeit und Autonomie in der Administration.

❝ Wohlhabende Familien wandern seit Jahrzehnten in die Schweiz aus ❞

Die Bundesregierung der Schweiz (der „Bundesrat“), mit Bern als Sitz, hat sieben Mitglieder, welche sieben Abteilungen repräsentieren. Jedes Jahr wird ein anderes Mitglied zum Bundespräsident gewählt. Diese Position hat keine besonderen Befugnisse oder Privilegien und der Präsident führt weiterhin sein oder ihr eigenes Departement. Die vier stärksten politischen Parteien sind im Bundesrat vertreten. Der oder die Bundeskanzler(in) unterstützt und berät den Bundesrat in der täglichen Arbeit. Die Schweizerinnen und Schweizer haben die Macht, politische Angelegenheiten auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) durch ihr fast einzigartiges System der direkten Demokratie zu beeinflussen.

Aufgrund seiner Lage im Herzen Europas ist die Schweiz sehr multikulturell. Die Koexistenz verschiedener Sprachgruppen und Kulturregionen beeinträchtigt die innere Stabilität des Landes nicht. Zusätzlich zu den vier Landessprachen – Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch – gibt es eine Vielzahl von anderen Sprachen, mit Englisch als Wirtschaftssprache.

Wettbewerbsfähigkeit

Switzerlands-government-economyAls eine der wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt, erfreut sich die Schweiz an einer der stabilsten und modernsten Wirtschaften. Sie gehört fast immer zu den ersten fünf Ländern des Index of Economic Freedom, während sie gleichzeitig auch einen breiten öffentlichen Dienst abdeckt.

Banken, Versicherungen, Präzisionsmaschinen, Mikrotechnik, Hi-Tech, Biotechnologie und Pharmazie sind die wichtigsten Bereiche der Schweizer Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine wichtige Rolle. Die Banken sind sowohl auf Mikro- wie auch auf Makroaufsichtsebene stark reguliert, und der Anlegerschutz ist ausgezeichnet.

Die Schweiz verfügt über eine sehr geringe staatliche Schuldenquote und aus diesem Grund ist sie eines der wenigen Länder der Welt mit einem AAA-Rating. Internationale Investoren betrachten den Schweizer Franken (CHF) seit langer Zeit als eine „Safe-Haven“ Währung. Aufgrund ihrer Stabilität haben zahlreiche sehr wohlhabende Familien ihr Single Family Office in der Schweiz gegründet.

Haupthandelspartner der Schweiz ist die Europäische Union (EU). Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU (oder der Euro-Zone) ist, gehört das Land seit Ende 2008 zum Schengenraum.

Steuern in der Schweiz

Einkommensteuern werden in der Schweiz auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Jeder Kanton hat, neben dem Bundessteuersystem, sein eigenes Steuersystem.

  • Einkommenssteuer: Familien, die in die Schweiz ziehen und sich nicht für die Schweizer Pauschalbesteuerung entschieden haben, oder sich nicht dafür qualifizieren, müssen eine progressive Einkommenssteuer auf ihre weltweiten Einkünfte (unabhängig von deren Quelle) entrichten. Massgeblich ist das Gesamteinkommen, d.h. es müssen alle Einkünfte deklariert werden. Darunter fallen sämtliche Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, sowie Einkünfte aus Immobilien oder beweglichem Vermögen. Personen mit Wohneigentum in der Schweiz, die dieses für den Eigengebrauch nutzen, müssen den angenommenen Mietwert (sog. Eigenmietwert) der Immobilie ihrem steuerpflichtigen Einkommen zurechnen. Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige, die Mitglied einer der grossen Religionsgemeinschaften sind, eine Kirchensteuer entrichten.Veräußerungsgewinne werden nicht besteuert, wenn diese aus der Veräusserung von privaten (beweglichen) Vermögenswerten realisiert werden. Der Verkauf von Immobilien in der Schweiz ist eine Ausnahme, bei der die Kapitalgewinnsteuer von dem Verkäufer auf den realisierten Kapitalgewinn zu entrichten ist.Da die Steuersätze von Kanton zu Kanton und innerhalb der einzelnen Kantone von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein können, kann die Wahl des Wohnsitzes erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Zusätzlich zu den Kantons- und Gemeindesteuern ist eine Bundessteuer zu entrichten. Diese wird gesondert berechnet, mit eigenen Abzügen und Progressionskurve und kann bis zu 11,5% des steuerpflichtigen Einkommens betragen.
  • Vermögenssteuer: Eine progressive Vermögenssteuer wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben, nicht aber vom Bund. Sie wird getrennt von der Einkommenssteuer in Rechnung gestellt. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte weltweite Reinvermögen von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in der Schweiz. Davon ausgenommen sind ausserhalb der Schweiz gelegene Immobilien und in gewissen Fällen auch im Ausland befindliches Geschäftsvermögen. Schulden sowie Freibeträge können vom steuerbaren Bruttovermögen abgezogen werden. Wie bei der Einkommensteuer, kann die Wahl des Wohnsitzes beim Umzug in die Schweiz einen grossen Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Vermögenssteuer haben.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Erbschafts- und Schenkungssteuern werden nicht vom Bund erhoben, sondern von den Kantonen (und in gewissen Fällen auch von den Gemeinden). Die Steuersätze sind in der Regel progressiv und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des geerbten Betrags. Der Vermögensübergang an den hinterbliebenen Ehepartner ist in allen Kantonen steuerfrei. Der Vermögensübergang an die Nachkommen, oder auch eine Schenkung, wird lediglich in einer Minderheit der Kantone besteuert. In den meisten Kantonen ist eine Übertragung auf die eigenen Kinder komplett steuerfrei. Einzig der Kanton Schwyz erhebt keinerlei Erbschafts- oder Schenkungssteuer.Die Steuerhoheit steht dem letzten Wohnort des Verstorbenen zu. Davon ausgenommen sind Immobilien, die an ihrem Standort besteuert werden. Die Steuerpflicht obliegt den Empfängern des Nachlasses oder der Schenkung. Bei einer Vererbung oder Schenkung an nicht verwandte Personen kann der Steuersatz im schlimmsten Fall über 50% erreichen.
  • Umsatz bzw. Mehrwertsteuer: Die Umsatz bzw. Mehrwertsteuer wird in verschiedenen Höhen erhoben, der maximale Steuersatz beträgt 7.7%.
  • Wegzugsteuer: Wenn wohlhabende Familien die Schweiz verlassen und ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen, wird weder eine Wegzugsteuer erhoben noch werden unrealisierte Kapitalgewinne besteuert.

Quelle: Internationales Büro für Steuerdokumentation. Zuletzt aktualisiert: September 2019.

Steuerliche Sonderbehandlung für Ausländer, welche in die Schweiz ziehen (Pauschalbesteuerung)

Special-tax-treatment-SwitzerlandGemäss schweizerischem Bundes- und kantonalem Steuerrecht können natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in die Schweiz verlegen, eine Besteuerung nach dem (Lebens-)Aufwand beantragen, die nicht in Bezug zum tatsächlichen Einkommen oder Reinvermögen steht. Als Bemessungsgrundlage dienen die Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen und seiner Familie. Diese Regelung wird als Pauschalbesteuerung bezeichnet.

Die Pauschalbesteuerung tritt an die Stelle der ordentlichen Einkommens- und Vermögensbesteuerung, ersetzt jedoch nicht die Erbschafts-, Schenkungs- und lokal erhobenen Steuern. Die Pauschalsteuer kann im Vergleich zum ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystem zu einer Reduzierung der Steuerbelastung führen.

Wer ist berechtigt?

Natürliche Personen, die:

  • erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit ihren steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in die Schweiz verlegen und
  • in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben (weder als Angestellter noch als Geschäftsinhaber)

haben das Recht, mit den Steuerbehörden eine Pauschalbesteuerungsvereinbarung auszuhandeln und abzuschliessen.

Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach dem Aufwand erfüllen, können bei den kantonalen Steuerbehörden einen Antrag stellen (Achtung: einige Kantone haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft). Ist der Steuerpflichtige, der die Pauschalbesteuerung beantragt, verheiratet, muss sein Ehepartner ebenfalls in der Schweiz Wohnsitz nehmen und darf ebenfalls in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Ausländische Staatsangehörige haben prinzipiell für unbeschränkte Zeit Anrecht auf Besteuerung nach dem Aufwand. Der Pauschalbetrag wird von den örtlichen Steuerbehörden regelmässig neu festgelegt bzw. revidiert. Kein Schweizer Bürger, selbst solche mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, haben ein Anrecht auf Pauschalbesteuerung. Das Gleiche gilt für Schweizer Bürger. Nimmt der Steuerpflichtige in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit auf oder erwirbt er die Schweizer Staatsbürgerschaft, so erlischt das Recht auf Pauschalbesteuerung.

Einkommenssteuer – Berechnungsgrundlage

Die zu zahlende Steuer beruht auf einer fiktiven Bemessungsgrundlage, die in Absprache mit den kantonalen Steuerbehörden festgelegt wird. Der Steuerbetrag richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen des Steuerpflichtigen, sondern leitet sich von den jährlichen Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen, seines Ehepartners und seiner Kinder ab. Dazu zählen sämtliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, Personal, Bildung, Unterhaltung, Reisen, Pferde, Autos, Yachten, Flugzeuge usw. in der Schweiz und im Ausland.

❝ Die Schweizer Pauschalbesteuerung ist ein hoch attraktives Steuersystem ❞

Da sich diese Kosten nur schwer ermitteln lassen, schreibt das Bundesrecht eine Mindestbemessungsgrundlage in Höhe des Siebenfachen des Mietzinses bzw. des Eigenmietwertes der als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie in der Schweiz vor. Der höhere der beiden Beträge (die dokumentierten jährlichen Lebenshaltungskosten oder das Siebenfache der Miete bzw. des Eigenmietwertes) entspricht dem zu versteuernde Pauschalbetrag.

Da über den Pauschalbetrag verhandelt wird, steht es den Steuerbehörden frei, den steuerpflichtigen Betrag anzupassen und sogar höher anzusetzen. Zum Tragen kommen dabei Faktoren wie das globale Gesamtvermögen, das Alter, die Familienverhältnisse und die zukünftige Wohngemeinde des Steuerpflichtigen. Neben den in den massgeblichen Gesetzen definierten Voraussetzungen (auf Bundesebene gilt eine Untergrenze von CHF 400.000) gilt in vielen Kantonen zudem eine Mindestbemessungsgrundlage. Diese startet bei den meisten Kantonen bei CHF 400.000.

Vermögenssteuer – Berechnungsgrundlage

Das Vermögen als Bemessungsgrundlage ist auch Gegenstand der Verhandlungen mit den kantonalen Steuerbehörden. Da der Bund keine Vermögenssteuer erhebt, beziehen sich die Verhandlungen ausschliesslich auf die Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden. Auch hier gilt ein Minimum, welches von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Oft wird ein Multiplikator der Einkommenssteuer-Bemessungsgrundlage verwendet, um die Vermögenssteuer-Bemessungsgrundlage zu eruieren.

Anwendbarer Steuersatz

Die normalen progressiven Steuersätze, die nach dem ordentlichen Steuerverfahren für in der Schweiz wohnhafte Personen anwendbar sind, werden auf die ausgehandelten zu versteuernden Beträge angewendet, um die effektiv zu entrichtende Steuerschuld zu ermitteln. Dies gilt sowohl für die kantonale und kommunale Einkommenssteuer als auch – in einem separaten Verfahren – für die Einkommenssteuer des Bundes. Der Vorteil der Pauschalbesteuerung besteht also nicht in der Aushandlung von Sondersätzen, sondern der Tatsache, dass die vom Aufwand abgeleitete fiktive Bemessungsgrundlage potenziell viel kleiner ist als das tatsächliche Einkommen (und weltweite Vermögen).

Kontrollrechnung

Nach schweizerischem Recht muss die ausgehandelte Bemessungsgrundlage jährlich auf Basis einer spezifischen Kontrollrechnung geprüft werden. Wenn die Steuerbemessungsgrundlage dieser Kontrollrechnung höher ist als die Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen der Pauschalbesteuerung, dann wird dieser höhere Betrag für die Festlegung der zu zahlenden Steuern angesetzt.

Modifizierte Pauschalbesteuerung

Bei gewissen Doppelbesteuerungsabkommen gilt deren Schutzwirkung nicht für Steuerpflichtige, die die Pauschalbesteuerung beanspruchen. Diese Besteuerungsabkommen enthalten spezifische Bestimmungen, nach denen eine Person nur Steuererleichterung beanspruchen kann, wenn alle Einnahmen, die aus diesem Land stammen, komplett in der Schweiz in Übereinstimmung mit gewöhnlichen Schweizer Steuervorschriften besteuert werden.

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt nicht in den Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung. Generell gelten daher die gleichen Regelungen und Steuerbefreiungen wie in der Sektion oben unter „Steuern in der Schweiz“ ausgeführt.

In einigen wenigen Kantonen sind Pauschalsteuerpflichtige jedoch von den Steuerbefreiungen in Bezug auf den Vermögensübergang an den Ehepartner und/oder die Nachkommen ganz oder teilweise ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Folgen der Zivil- und Steuergesetze sehr stark von Ihrer persönlichen Situation abhängig sind. Es ist daher wichtig, Ihre Situation und Wünsche zu prüfen, bevor Sie etwas an Ihrer aktuellen Situation ändern, um sicherzustellen, dass Sie mit den geltenden Gesetzen in Einklang sind.

Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürger

EU- und Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger können die Schweizer Pauschalbesteuerung beantragen. Im Falle von Nicht-EU-Bürgern liegt die Besteuerungsgrundlage von Einkommen und Vermögen, welche die kantonalen Steuerbehörden vorschlagen, deutlich über den oben genannten und EU-Bürgern angebotenen Mindestbemessungsgrundlagen.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement.

Vorteile des Lebens in der Schweiz

Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre unvergleichliche Lebensqualität, natürliche Schönheit, ihr sicheres und soziales Umfeld, hervorragendes Bildungs- und modernstes Gesundheitssystem, ganz zu schweigen von ihrem Ruf als grossartiges Urlaubsziel. Ihre lebendigen Innenstädte, malerischen Dörfer und reiche kulturelle Geschichte machen die Schweiz zu einem idealen Auswanderungsziel. In Mercer’s globalem „Quality of Living Survey“, rangieren Zürich und Genf Jahr für Jahr in den Top Ten.

Das kulturelle Erbe der Schweiz ist breit und vielfältig. Die Einflüsse der deutschen, französischen, italienischen und rätoromanischen Kultur in der Schweiz stechen deutlich hervor und der starke Regionalismus macht es schwierig, von einer einzigen, homogenen Schweizer Kultur zu sprechen.

Weltweit renommierte Kliniken und Institute, die einige der modernsten medizinischen Technologien nutzen, brachten der Schweiz den verdienten Ruf, eine der besten Gesundheitssysteme in der Welt zu haben.

Bildung

Um sicherzustellen, dass die Schweiz eines der führenden Länder in Bezug auf Bildung bleibt, nimmt die Schweizer Regierung höhere finanzielle Investitionen pro Schüler vor, als alle anderen OECD-Mitgliedsländer. Das Land verfügt über herausragende Universitäten, darunter die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) in Zürich sowie das International Institute for Management Development (IMD) in Lausanne, eine der weltweit besten Business Schools. Dank der gut etablierten und respektierten pädagogischen Tradition der Schweiz gibt es zahlreiche private und internationale Schulen mit ausgezeichnetem Ruf.

Immobilien

Abhängig vom jeweiligen Kanton und der Gemeinde liegen die Immobilienpreise in einem bescheidenen bis sehr hohen Bereich. Die Preise sind in der Regel mit der Höhe der Einkommensteuer im Kanton und der Gemeinde Ihrer Wahl verknüpft. Immobilienpreise sind hoch, wenn das Steuerniveau niedrig ist und niedrig, wenn die Steuern höher sind.

Visa und Aufenthaltsgenehmigung

Visa-and-residency-permit-SwitzerlandEU-Staatsangehörigen steht es jederzeit frei, in die Schweiz zu reisen. Ein gültiges Reisedokument (d.h. Reisepass oder Personalausweis) ist deshalb ausreichend. Da die Schweiz Teil des Schengenraums ist, können dessen Bewohner ohne Kontrollen in die Schweiz einreisen.

Nicht-EU-Bürger benötigen ein gültiges Reisedokument und sollten überprüfen, ob ein (Schengen) Visum erforderlich ist (in der Regel ist es das). Das Schengen-Visum muss während des gesamten Aufenthalts in der Schweiz gültig sein. Der Halter muss finanzielle Mittel für seinen/ihren Aufenthalt und die Rückreise, sowie eine gültige Reiseversicherung nachweisen.

Ausländer dürfen sich maximal 90 Tage in der Schweiz aufhalten. Wer länger bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Um eine Arbeit aufzunehmen, selbst für weniger als 90 Tage, ist eine Aufenthaltsgenehmigung immer obligatorisch.

Wohnsitz in der Schweiz

Die Schweiz hat ein Freizügigkeitsabkommen mit der EU unterzeichnet, das ihren Bürgern das Recht auf Wohnsitznahme in den jeweiligen Rechtsordnungen gibt. Die Bedingungen für EU-Bürger (und denjenigen des Europäischen Wirtschaftsraums), eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz zu erhalten, ohne eine Arbeit aufzunehmen oder sich selbstständig zu machen, sind:

  1. Mieten oder Eigentum in der Schweiz erwerben;
  2. Den Nachweis erbringen, dass sie sich finanziell selbst unterhalten können;
  3. Eine Schweizer Krankenversicherung und
  4. Der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Verfahren zur Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz relativ einfach, aber es wird empfohlen, dass Sie einen örtlichen Berater oder Privatbank beauftragen, Sie dabei zu unterstützen.

Die zu erfüllenden Voraussetzungen (im Detail):

  1. Eigentum. EU-Bürgern steht es frei, Immobilien in der Schweiz zu mieten oder zu erwerben, wenn sie in die Schweiz ziehen. Der Erwerb einer Immobilie oder die Unterzeichnung eines Mietvertrages ist nicht ohne eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung möglich. Daher erfolgt die Suche nach einer Immobilie in der Regel zur gleichen Zeit wie der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung.
  2. Finanzierungsnachweis. EU-Bürger müssen nachweisen, dass sie sich selbst (und die Familie, falls zutreffend) unterhalten kann, ohne von Schweizer Sozialleistungen abhängig zu werden. Rentner müssen zusätzlich beweisen, dass sie nicht vom schweizerischen Pensions-, Behinderten- und Hinterbliebenenversicherungssystem (AHV) abhängig werden.
  3. Krankenversicherung. Durch das Krankenversicherungsgesetz von 1994 ist geregelt, dass die Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch ist und innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt im Land, abgeschlossen werden muss. Schweizer Versicherungsunternehmen bieten in der Regel drei Ebenen von Versicherungsschutz an: Standard, halb-privat und privat. Obligatorisch ist nur der Versicherungsschutz im Rahmen des Standard-Plans. Schweizer Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, jeden Einwohner der Schweiz in einer Versicherung im Rahmen des Standard-Plans zu akzeptieren.
  4. Administrative Bedingungen. Mindestens die folgenden Unterlagen sind bei den Behörden vorzulegen:
    • Ein gültiger Reisepass (gegebenenfalls auch für Ihre Kinder (<18))
    • Eine beglaubigte Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch für Ihre Kinder (<18))
    • Eine Ehe- oder Scheidungsurkunde (falls zutreffend)
    • Der Nachweis einer Schweizer Krankenversicherung
    • Ein Miet- oder Kaufvertrag im Original.

In jedem Fall müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden. Nachdem Sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und tatsächlich in die Schweiz gezogen sind, sollten Sie, in der Regel nach fünf Jahren, eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Die Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsvertrag – oder als Selbstständige(r) – zu erhalten, sind eingeschränkt. Im Allgemeinen gibt es nur zwei Kategorien von Menschen (mit jährlicher Obergrenze), die sich für eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung qualifizieren:

  • Nicht-EU-Bürger, für welche die (teure) Pauschalbesteuerung gilt
    und
  • Rentner (> 55 Jahre), aus Nicht-EU-Ländern, mit engen, nachweisbaren Verbindungen in die Schweiz, die vollständig im Ruhestand sind und erhebliche finanzielle Mittel nachweisen.

Nach dem Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung und dem tatsächlichen Umzug in die Schweiz, kann ein Nicht-EU-Bürger/eine Nicht-EU-Bürgerin eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach zehn Jahren beantragen.

Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz ist potenziell auch durch die Gründung eines Unternehmens möglich, welches Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die bereits in der Schweiz ansässig sind, schafft. Diese Option wird nicht in diesem Artikel beschrieben.

Schweizer Staatsbürgerschaft

Ohne Familienbeziehungen in der Schweiz gibt es für Ausländer kein einfaches Verfahren, die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erlangen. Es gibt kein spezielles Einbürgerungsprogramm (z.B. ein Schweizer Investor Visum Programm).

Sie können die Schweizer Staatsbürgerschaft nur beantragen, nachdem Sie mindestens 12 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Anzahl der Jahre, die Sie im Alter zwischen 10 und 20 in der Schweiz verbracht haben, zählen doppelt. Nicht nur die Bundesbehörden beurteilen Ihren Antrag, sondern auch die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Anforderungen lauten wie folgt:

  • Sie müssen mehrere Jahre in ein und derselben Gemeinde (die Anzahl der Jahre variiert von Kanton zu Kanton) verbracht haben
  • Sie müssen beweisen, dass Sie sich voll und ganz in die Schweizer Gesellschaft integriert haben
  • Sie müssen sich an die Schweizer Bräuche und Traditionen angepasst haben
  • Sie dürfen keine Bedrohung für die Schweiz darstellen
  • Sie dürfen keine schweren Steuer- oder Rechtsprobleme, wie beispielsweise eine Steuerschuld, haben.

Um die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen Sie Ihre eigene Nationalität nicht aufgeben. Sie können also eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, sobald Sie den Schweizer Pass bekommen. Der Antrag auf die Schweizer Staatsbürgerschaft kann abgelehnt werden.

Das Verlassen Ihres Heimatlandes und der Umzug in die Schweiz

Sobald Sie Ihre vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und tatsächlich in die Schweiz ausgewandert sind, sind Sie voll steuerpflichtig, sobald Sie sich mindestens für drei Monate pro Jahr in der Schweiz aufhalten.

Da in den meisten Ländern die Regel gilt, dass Sie sich mindestens 6 Monate in der jeweiligen Gerichtsbarkeit aufhalten müssen, um als Steuerinländer zu gelten, könnten Sie sich in einer Situation wiederfinden, in der nicht nur ein, sondern zwei Länder Sie als (vollständigen) Steuerzahler betrachten. Das Ergebnis dieser Situation könnte eine Doppelbesteuerung sein, anstelle des ermässigten Steuerbetrags, den Sie wahrscheinlich angestrebt haben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen könnte dieses Problem lösen, aber nicht unbedingt auf die Weise, die Sie erwartet hatten. Es ist daher wichtig, sich alle diese Risiken anzuschauen, bevor Sie tatsächlich in die Schweiz auswandern.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch mit der Thematik der so genannten Wegzugsbesteuerung beschäftigen – Steuern, die in bestimmten Rechtsordnungen zahlbar sind, wenn eine wohlhabende Person dauerhaft ins Ausland auswandert.