Lebensversicherungen mit Einmaleinlage

Ein Family Office kann Ihnen beim Abschluss einer Lebensversicherung mit Einmaleinlage behilflich sein. Lebensversicherungen werden von vermögenden Familien zunehmend zur Nachlassplanung, zum Schutz des Vermögens und der Privatsphäre, als auch zur Steueroptimierung genutzt.

Was ist eine Lebensversicherung mit Einmaleinlage?

Weltweit werden verschiedenste Arten von Lebensversicherungen angeboten. Auf dieser Seite behandeln wir nur die international anerkannten Lebensversicherungen mit Einmaleinlage (oder „Private Placement Life Insurance / PPLI“). Bei dieser Art von Lebensversicherung werden Wertpapierdepots in einer Versicherung gehalten und nicht wie gewöhnliche Bankdepots geführt. Die Geldleistung an die Bezugsberechtigten ist abhängig von der Performance des zugrundeliegenden Wertpapierdepots. Diese Art von Lebensversicherung wird regelmässig von Multi Family Offices benützt, um das Anlagevermögen ihrer Kunden steueroptimiert zu strukturieren.

Im Bereich Lebensversicherung ist die Private Placement Life Insurance (PPLI) das genaue Gegenteil der Universal Life Insurance (ULI). Der Todesfallschutz einer PPLI Police deckt nur das absolute Minimum ab, während dieser bei einer ULI extrem hoch ist.

Wie funktioniert eine Lebensversicherung?

Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung halten Sie Ihre Wertpapiere in einem Bankdepot und zahlen jährlich Steuern auf die Kapitalerträge. Im Todesfall geht das Vermögen in die Erbmasse über und muss nach dem anwendbaren Erbrecht versteuert werden.

Nach dem Abschluss einer Lebensversicherung und der Prämienzahlung oder dem Transfer Ihres Wertpapierdepots in den Besitz der Versicherung (in Deutschland sind Prämienzahlungen nur in Bar möglich), sind Sie als Versicherungsnehmer gemäss des unterzeichneten Versicherungsvertrages fortan nur noch indirekt wirtschaftlich berechtigt an der Performance des Wertpapierdepots.

Zusammen mit Ihrem Multi Family Office wählen Sie aufgrund Ihres Risikoprofils eine Anlagestrategie Ihrer Privatbank aus. Die Bank verwaltet das Vermögen im Namen der Versicherungsgesellschaft oder Sie ernennen das Family Office als Vermögensverwalter und dieses ist dann für die Anlageentscheide verantwortlich. Im Gegensatz zu einem normalen Konto bei einer Privatbank verlieren Sie dadurch jedoch die direkte Einflussnahme auf die Anlageentscheide.

Die Wertpapiere sind in den Besitz der Versicherung übergegangen und werden nicht mehr als Ihr eigenes Vermögen angesehen. Die Einkommensteuer wird nur fällig, wenn Erträge aus der Lebensversicherung ausbezahlt werden (Steueraufschub)*. In den meisten europäischen Ländern lassen sich grosse Steuervorteile mit Hilfe einer Lebensversicherung erzielen. So z.B. kann die Vermögens- und die Erbschaftsteuer reduziert werden oder gänzlich wegfallen oder es lässt sich eine Reduktion der Einkommensteuer erzielen.

Um die Lebensversicherung mit Einmaleinlage finanziell attraktiv zu machen, wird in den meisten Fällen der Todesfallschutz auf das gesetzliche Minimum reduziert, womit die Gebühren sinken (tiefer Kosten für den Versicherungsschutz). Die bisherige Privatbank fungiert jetzt als Depotbank und das Wertpapierdepot wird von ihrer Vermögensverwaltungsabteilung verwaltet, oder Ihr Family Office wird zum Vermögensverwalter ernannt.

* Die Steuervorteile einer Lebensversicherung sind je nach Land unterschiedlich.

Lebensversicherungen: wirksamer und rechtskonformer Vermögensschutz

Wenn eine Lebensversicherung richtig aufgesetzt ist (d.h. die Versicherungspolice ist steuerkonform und wird nicht nur als Versicherungsmantel benützt), wird das ummantelte Wertpapierdepot komplett vom restlichen Vermögen getrennt und es entsteht dadurch ein solider Schutz vor Zugriffen Dritter (Asset Protektion). Da die Versicherungsgesellschaft bei der Bank als Kontoinhaberin und wirtschaftlich Berechtigte eingetragen ist, ist Ihre Privatsphäre geschützt. Die Wertpapiere innerhalb der Lebensversicherung sind von der Bilanz der Bank und der Versicherungsgesellschaft getrennt und fallen im Konkursfall der Bank oder des Versicherers nicht in deren Konkursmasse**.

Nicht nur Investmentportfolios können eingebracht werden

Es ist nicht nur möglich Anlageportfolios in einer Lebensversicherung zu halten, sondern auch Immobilien, operative Unternehmen und alle anderen Dinge (Kunstgegenstände, Sammlungen, usw.), denen ein Wert zugewiesen werden kann. Die Versicherer haben ihren Firmensitz meist in den Versicherungszentren Irland, Liechtenstein, Luxemburg und Singapur, welche regelmässig Depotbanken in der Schweiz benützen.

** Gilt nicht für die Cash Positionen innerhalb einer Lebensversicherung.