Wohnsitz in Luxemburg

Das Grossherzogtum Luxemburg liegt eingebettet zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland. Die breite Öffentlichkeit kennt Luxemburg in erster Linie als Finanzzentrum, das sich auf Investmentfonds und Vermögensverwaltung spezialisiert, doch es gilt auch als attraktiver Wohnort.

Seit der Einführung des Luxemburger Investorenvisumprogramms zieht Luxemburg nicht nur reiche Familien aus den Nachbarländern an, sondern es zeigen auch Einwohner weiter entfernter Länder, ein verstärktes Interesse an diesem Land.

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Luxemburgs Geschichte

Obwohl gut erhaltene Überreste von keltischen und römischen Siedlungen über das ganze Land verstreut sind, reicht die frühe Geschichte Luxemburgs bis ins 10. Jahrhundert zurück und findet ihren Ursprung bei der Festung Luxemburg. Im Jahr 963 erbaute Graf Siegfried das Schloss von Lucilinburhuc auf einem Felsvorsprung über dem Fluss Alzette. Er legte den Grundstein für die Entwicklung der Festung Luxemburg und der Stadt, die schliesslich zur Stadt Luxemburg wurde.

Die Festung und später die Stadt waren aufgrund ihrer Lage schon immer Orte von strategischer, militärischer Bedeutung. Im Laufe der Jahrhunderte gehörte die Festung abwechselnd vielen verschiedenen königlichen Familien, da um das Gebiet Luxemburgs oftmals hart gekämpft wurde.

Nach der Niederlage Napoleons im Jahre 1815, gewährte der Wiener Kongress Luxemburg formale Autonomie und unterstützte damit seine Umwandlung in ein Grossherzogtum. Obwohl es Teil des Deutschen Bundes war, wurde der König der Niederlande Staatsoberhaupt in seiner Eigenschaft als Grossherzog von Luxemburg und hielt die Personalunion zwischen den Niederlanden und Luxemburg bis 1890 aufrecht.

Nach dem Tod des niederländischen Königs Wilhelm III. im Jahr 1890 ging der Titel an den Grossherzog von Luxemburg, Adolph von Nassau-Weilburg. Adolphs Nachkommen regieren seither Luxemburg. Henri (vollständiger Name Henri Albert Gabriel Félix Marie Guillaume) ist der amtierende Grossherzog von Luxemburg und regiert seit dem 7. Oktober 2000. Luxemburg zählt über eine halbe Million Einwohner und ist in Bezug auf seine Grösse, einer der kleinsten europäischen Staaten.

Quelle: https://luxembourg.public.lu

Luxemburgs Regierung und Wirtschaft

Luxemburg ist eine repräsentative Demokratie mit einem konstitutionellen Monarchen. Henri, Grossherzog von Luxemburg, ist das Staatsoberhaupt. Luxemburg ist das einzige verbliebene Grossherzogtum der Welt.

Laut der Luxemburgischen Verfassung (1868) liegt die Exekutivgewalt beim Grossherzog und wird durch ein Kabinett von mehreren Ministern ausgeübt. Die Abgeordnetenkammer übt die gesetzgebende Gewalt aus. Sie besteht aus sechzig Mitgliedern, die aus vier Wahlkreisen direkt gewählt werden. Die Luxemburgische Regierung hat ihren Sitz in Luxemburg, die auch die Landeshauptstadt ist.

Luxemburg gehörte zu den treibenden Kräften bei der Gründung der Europäischen Union (EU). Es ist Teil des Schengen-Raums (benannt nach dem gleichnamigen Luxemburgischen Dorf Schengen, wo die Vereinbarungen zum Schengen-Raum unterzeichnet wurden) und seine Währung ist der Euro. Luxemburg hat drei offizielle Sprachen: Französisch, Deutsch und Luxemburgisch.

Luxemburg ist eines der reichsten Länder der Welt. Seine wichtigste Wirtschaftstätigkeit ist die Finanzdienstleistungsbranche. Fonds-Management, Private Banking und Versicherungen gehören zu den wichtigsten Finanzdienstleistern. Luxemburg wird weltweit als angesehene und gut regulierte Gerichtsbarkeit betrachtet.

Steuern in Luxemburg

Luxemburg hat ein Steuersystem, das mit demjenigen der meisten anderen EU-Länder vergleichbar ist. Es besteuert weltweite Einkommen seiner Bewohner auf der Grundlage eines progressiven Einkommensteuersatzes.

  • Einkommensteuer: Die Bewohner werden auf ihr weltweites Einkommen und ihre weltweiten Kapitalgewinne besteuert. Alle Arten von persönlichen Einkommen und realisierten Gewinnen werden in Luxemburg zu einem progressiven Tarif von maximal 42% besteuert. Der höchste Steuersatz gilt ab einem Einkommen über EUR 200‘004. Die geschuldete Einkommensteuer wird um einen Zuschlag von 7% bis 9% erhöht, der eine Pflichtabgabe an den Luxemburger Beschäftigungsfonds darstellt. Der maximale Grenzsatz, den Sie eventuell bezahlen müssten, beträgt somit 45,78%.
  • Vermögenssteuer: Luxemburg erhebt keine Vermögenssteuer.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Luxemburg erhebt sowohl Schenkungs- als auch Erbschaftssteuern. Die geltenden Sätze reichen von 0% bis 48%, je nach dem Verhältnis der Parteien zueinander und der Höhe des Betrages. Für direkte Nachkommen sind grosse Summen vollständig steuerfrei und für die übrigen Beträge gelten Basissätze zwischen 0% bis 5%. In Abhängigkeit vom tatsächlich erwirtschafteten Vermögen kann ein Multiplikator zwischen 0,1 und 2,2 zur Anwendung kommen. Der Ehepartner ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Mehrwertsteuer: Luxemburg erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Normalsatz beträgt 17%. Reduzierte Raten von 3%, 8% und 14% gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Gas und Kraftstoff. Eine kleine Anzahl von Dienstleistungen ist vollständig von der Mehrwertsteuer befreit, zum Beispiel bestimmte Finanztransaktionen.
  • Wegzugsteuer: Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Wohnsitz in Luxemburg zu verlassen und in ein anderes Land auszuwandern, erhebt Luxemburg keine Wegzugsteuer.

Quelle: Internationales Büro für Steuerdokumentation. Zuletzt aktualisiert: September 2019.

Steuerliche Sonderbehandlung für Ausländer, die nach Luxemburg auswandern

Luxemburg bietet keine Steuersonderregelung für vermögende Ausländer, die nach Luxemburg auswandern möchten. Allerdings stehen bestimmte Arten von Luxemburgischen Vermögensplanungsstrukturen zur Verfügung, um Vermögenswerte auf sehr steuereffiziente Weise zu strukturieren. Ausländer müssten solche Strukturen aufbauen, bevor sie tatsächlich nach Luxemburg umziehen.

Vorteile des Lebens in Luxemburg

Benefits-of-living-in-LuxembourgFamilien, die nach Luxemburg umziehen, können sich in Luxemburg Stadt oder im umliegenden Land niederlassen, das hauptsächlich nördlich der Stadt liegt.

Luxemburg Stadt ist eine relativ kleine Stadt mit knapp über 100.000 Einwohnern. Die recht kleine Bevölkerungszahl trägt zum romantischen, aber internationalen Ambiente bei, das vom reichen architektonischen Erbe vergangener Zeiten, ausgeht. Tatsächlich gehören die gesamte Altstadt und die Befestigungen zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Die spektakuläre Pracht des Ardennen-Gebirges beherrscht den nördlichen Teil von Luxemburg. Es ist eine Region aus teils unwegsamem Gelände, wo sich weitläufige Wälder, sanfte Hügeln und Bergrücken erstrecken. Hier findet man auch die 330 Meter langen Überreste eines der wenigen erhaltenen römischen Aquädukte der Welt. Obwohl die Berge nicht höher als 700 Meter sind, ist es tatsächlich möglich, Wintersport in kalten Wintern zu betreiben.

Dank seiner geografischen Lage, nicht sehr weit vom Meer entfernt und in der Nähe von Nordeuropa, hat Luxemburg ein ozeanisches Klima mit kühlen (aber nicht kalten) Wintern und milden Sommern, in der Regel ohne sehr hohe Temperaturen.

Obwohl Luxemburg nur ein kleines Land ist, hat es einen eigenen Flughafen (Luxemburg Findel Flughafen), der regelmässige Verbindungen zu den meisten europäischen Hauptstädten anbietet und, abhängig von der Jahreszeit, zu einer interessanten Auswahl an Urlaubszielen. Auch die Autobahnverbindungen zwischen Luxemburg und den Nachbarländern sind ausgezeichnet.

❝ Luxemburg bietet Ihnen einen entspannten und familienfreundlichen Lifestyle ❞

Luxemburg verfügt über ein gutes Schulsystem, der Unterricht erfolgt in Luxemburgisch, Deutsch und Französisch und eine Universität ist auch vorhanden. Die Gesundheitsversorgung ist gut. Die kulturelle und sportliche Infrastruktur ist mit derjenigen einer kontinentalen europäischen Hauptstadt vergleichbar. Luxemburg bietet auf jeden Fall unübertroffene Lebensqualität, besonders für Familien, die ihren Kindern die Möglichkeit geben möchten, in einer sicheren, wohlhabenden, mehrsprachigen und wahrhaft europäischen Umwelt aufzuwachsen.

Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

Visas-residency-permits-LuxembourgSollte Sie ein Umzug nach Luxemburg interessieren, ist es ratsam, das Land vorher zuerst zu besuchen. Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein Visum für Luxemburg. Zwischen Luxemburg und den anderen Schengen-Staaten, die alle direkten Nachbarländer sind, gibt es keine Grenzkontrollen. Es wird Ihnen jedoch empfohlen, einen Pass oder Personalausweis bei Reisen dorthin mit sich zu führen.

Nicht-EU-Bürger benötigen ein gültiges Reisedokument, um nach Luxemburg zu reisen und in den meisten Fällen auch ein Schengen-Visum. Da der Luxemburger Flughafen kaum direkte Verbindungen ausserhalb der EU hat, reisen die meisten Besucher, die nach Luxemburg kommen, über einen anderen EU-Staat ein. In den meisten Fällen ist diese europäische Gerichtsbarkeit auch Mitglied des Schengen-Raums.

Das Schengen-Visum muss während des gesamten Aufenthalts in Luxemburg (oder im übrigen Schengen-Raum) gültig sein. Der Halter muss über die finanziellen Mittel verfügen, um den Aufenthalt und die Rückreise zu finanzieren, sowie eine gültige Reise- bzw. Krankenversicherung haben.

Ausländer im Besitz eines Schengen-Visums dürfen sich für maximal 90 Tage (über einen Zeitraum von 6 Monaten) im Schengen-Raum aufhalten. Wer länger bleiben will, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Um eine Beschäftigung aufzunehmen, auch für weniger als 90 Tage, ist eine Aufenthaltsgenehmigung immer obligatorisch.

Wohnsitz in Luxemburg

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz

Staatsangehörige aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen keine Einwanderungsberechtigung, um nach Luxemburg einzuwandern. Sobald sie sich jedoch in Luxemburg niederlassen, müssen sie sich bei den örtlichen Behörden (der Gemeinde) melden, um eine Aufenthaltserklärung innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Ankunft einzureichen. Dieses Verfahren ist für alle Familienmitglieder obligatorisch.

Nicht-EU-Bürger

Seit Anfang 2017 bietet Luxemburg ein spezifisches Investorenvisa-Programm für Nicht-EU-Bürger an. Dieses Programm bietet für vermögende Nicht-EU-Bürger die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen, eine Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg zu erhalten.

Das luxemburgische Investorenvisa-Programm für Nicht-EU-Bürger

Vermögende Privatpersonen, die nach Luxemburg umziehen möchten, können eine luxemburgische Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beantragen. Der Antrag muss vor der Ankunft in Luxemburg eingereicht (und genehmigt) worden sein.

Bedingungen zur Beantragung eines Investorenvisums

Der Investor sollte in Luxemburg auf eine der folgenden Arten investieren:

  1. Er/Sie sollte mindestens EUR 500.000 (mindestens 75 % Eigenmittel, höchstens 25 % Fremdkapital) in ein bestehendes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg investieren, welches eine gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit ausübt, mit der Verpflichtung, dieses Investitionsniveau und das bestehende Beschäftigungsniveau mindestens fünf Jahre lang aufrechtzuerhalten; oder
  2. Er/Sie sollte ein neues Unternehmen mit Sitz in Luxemburg gründen und mindestens EUR 500.000 (mindestens 75% Eigenmittel, höchstens 25% Fremdkapital) in dieses investieren. Das Unternehmen sollte eine gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit ausüben, und der Investor verpflichtet sich, innerhalb von drei Jahren nach der Gründung des Unternehmens mindestens fünf Arbeitsplätze in Luxemburg (in Zusammenarbeit mit der Agentur für Beschäftigungsentwicklung) zu schaffen.
  3. Er/Sie sollte mindestens EUR 3.000.000 (mindestens 75% Eigenmittel, höchstens 25% Fremdkapital) in eine bestehende oder neu gegründete Investment- und Managementstruktur mit Sitz in Luxemburg investieren. Die Struktur sollte die entsprechende (wirtschaftliche) Substanz in Luxemburg erhalten (sie sollte unter anderem mindestens zwei Mitarbeiter und ein eigenes Büro haben); oder
  4. Er/Sie sollte mindestens EUR 20.000.000 (100 % Eigenmittel) in Form einer Einlage bei einem in Luxemburg ansässigen Finanzinstitut investieren und sich verpflichten, diese Mittel für mindestens fünf Jahren bei diesem Finanzinstitut zu halten.

Was die unter Punkt 1 und Punkt 2 genannten notwendigen Investitionen betrifft, so werden die genauen Wirtschaftssektoren, in die der Anleger investieren darf, von den luxemburgischen Behörden festgelegt. Die Investitionssummen müssen auch dem Finanzierungsbedarf des eingereichten Geschäftsvorhabens oder der Bewertung des bestehenden Unternehmens entsprechen. Direkte oder indirekte Investitionen in Immobilien kommen für diesen Zweck nicht in Frage.

Bei allen Optionen muss der Investor (oder sein Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner) der wirtschaftliche Eigentümer des hinterlegten oder investierten Vermögens sein.

Wenn die Investition genehmigt wird, erhält der Investor eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre, vorbehaltlich einer Verlängerung. Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) können gleichzeitig mit einem Familienmitglied eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Das Verfahren

  1. Der Nicht-EU-Investor, der das luxemburgische Investorenvisum beantragen möchte, muss vor der Einreise in das luxemburgische Hoheitsgebiet seinen Investitionsfall (wie unter Punkt 1 und 2 erwähnt) dem luxemburgischen Wirtschaftsminister oder das Projekt oder den Investitionsnachweis (wie unter Punkt 3 und 4 erwähnt) dem luxemburgischen Finanzminister vorlegen. Diese Ministerien werden die Investition analysieren und den Investor und das Ministerium für Einwanderung informieren, wenn die Investition qualifiziert ist.
  2. Nach der Genehmigung der Investition, und vor der Ankunft in Luxemburg, muss der Nicht-EU-Bürger eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (90 Tage) beantragen. Dieser Antrag muss bei der Direction de l’immigration – Service des Étrangers in Luxemburg (Einwanderungsbehörde) eingereicht werden.Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden, um sich bewerben zu können:
    • Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses
    • Geburtsurkunde
    • Eine eidesstattliche Erklärung oder ein Strafregisterauszug

    Die Dokumente sollten in Französisch, Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Wenn sie in einer anderen Sprache abgefasst sind, sollten sie von einem vereidigten Übersetzer in eine der drei Sprachen übersetzt werden. Gegebenenfalls sollten sie auch mit einer Apostille beglaubigt oder von einer zuständigen Behörde am Wohnort des Antragstellers notariell beglaubigt werden.

    Nach Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung muss der Antragsteller innerhalb von 90 Tagen seinen Wohnsitz nach Luxemburg verlegen (in den meisten Fällen sollte auch ein Schengen-Visum beantragt werden). Innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft in Luxemburg muss sich der Antragsteller bei den örtlichen Behörden melden, um eine Ankunftserklärung einzureichen.

  3. Als letzter Schritt, nachdem der Investor tatsächlich in Luxemburg angekommen ist, muss innerhalb von 90 Tagen ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde eingereicht werden.Zumindest die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden, um sich bewerben zu können:
    • Eine beglaubigte Kopie (alle Seiten mit Inhalt) des gültigen Reisepasses
    • Eine beglaubigte Kopie der befristeten Aufenthaltsgenehmigung
    • Eine beglaubigte Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Ankunftserklärung
    • Ein ärztliches Attest der medizinischen Einwanderungsbehörde (eine medizinische Untersuchung hat durch einen Arzt in Luxemburg und ein TB-Screening durch die Health and Social Welfare League zu erfolgen)
    • Ein Passfoto in Reisepassformat
    • Ein Nachweis einer angemessenen Unterkunft
    • Der Nachweis über die Zahlung der obligatorischen Gebühr an die Einwanderungsbehörde

Die luxemburgische Aufenthaltsgenehmigung wird nicht ausgestellt, wenn der Investitionsbetrag zum Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung noch nicht vollständig investiert ist. Wird dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung stattgegeben, so wird diese für maximal drei Jahre ausgestellt und kann um weitere drei Jahre verlängert werden, sofern die Investitionsbedingungen weiterhin erfüllt sind.

Bereits nach 12 Monaten werden die luxemburgischen Behörden den Investor und seine Investition prüfen, um sicherzustellen, dass die Investition tatsächlich getätigt wurde und alle Bedingungen (noch) erfüllt sind. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die luxemburgische Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden.

Nach 5 Jahren rechtmässigen Aufenthalts in Luxemburg haben Nicht-EU-Bürger das Recht, einen langfristigen Aufenthaltsstatus in Luxemburg zu beantragen.

Source: https://guichet.public.lu

Die Luxemburgische Staatsbürgerschaft

Es gibt keinen Short-Track oder vereinfachtes Verfahren für Ausländer, um die Luxemburger Staatsbürgerschaft zu erhalten. Es gibt auch kein besonderes Staatsbürgerschaftsprogramm.

Ausländer können die Luxemburger Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie (durchgehend und unmittelbar vor der Beantragung) mindestens sieben Jahren in Luxemburg gelebt haben und den Nachweis ihrer ausreichenden Integration erbringen können;

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein,
  • Luxemburgisch sprechen (und ausreichende aktive und passive Kenntnisse in mindestens einer der anderen Amtssprachen vorweisen),
  • mindestens drei Luxemburger Staatsbürgerschaftskurse besucht haben und
  • einen guten Ruf haben.

Um die Luxemburger Staatsangehörigkeit zu erwerben, braucht man nicht auf die eigene Staatsangehörigkeit verzichten. Es ist es also möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu halten, sobald ein Luxemburger Pass ausgestellt wurde. Der Antrag auf die Luxemburger Staatsbürgerschaft kann abgelehnt werden.

Das Verlassen Ihres Heimatlandes und die Einwanderung nach Luxemburg

Luxemburg ist ein attraktiver Standort für Familien aus den Nachbar- und Nicht-EU– Ländern, die eine andere Gerichtsbarkeit suchen.

❝ Luxemburg ist ein attraktiver Standort für Ihr Unternehmen ❞

Wenn man mit Bleibeabsicht in Luxemburg ankommt, gilt man vom Tag der Ankunft als Bewohner Luxemburgs. Obwohl Luxemburg eindeutig kein Steuerparadies ist, darf nicht vergessen gehen, dass das tatsächliche Verlassen der ehemaligen Gerichtsbarkeit oft eine grössere Herausforderung ist, als die Aufnahme eines neuen Wohnsitzes in Luxemburg.

Sorgfältige Überlegungen und professionelle Planung sind erforderlich, um Steuerzahlungen im ehemaligen Heimatland oder eine Situation zu verhindern, bei welcher der Umzug aus dem Land unter steuerlichen Gesichtspunkten rechtlich nicht anerkannt wird.